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der Gesetzgebung , der auf da- Vermögen schier jeden'
Bürgers so wesentlichen Einfluß hat, vorzugsweise mit-:
zutheilen und auch enrgegesetzte Behauptungen über ein-*
zelne Sätze derselben, wenn sie von hörbaren Gründe»»
«nterstntzt sind und mit Anstand vorgetragen werden,
gerne aufnehmen, >da nur durch ihre gründliche Ervrte-.
rung nach und nach alle Zweifel über die Deutung uni»
dm wahren Sinn des Gesetze- gehoben werden könne«.
» Meine Meinung weicht indessen in einem sehr wesentlichen
Punkte von der des Verfassers des' vorhergehenden Auf-
satzes ab, die ich daher sowohl ihm als meinen Le-
sern zur Prüfung vorlegen. Mehrere dieser letzter» ha-
ben »nich dadurch in derselben bestätigt, daß sie mir die-
selben Zweifel geäussert haben. ..... > ... - -
B. Pfender sagt Seite 71. Die Enkel, Urenkel u.s.w.
nbm auf die Köpfe, wenn alle Erben Enkel oder alle
Urenkel sind, u. s. w. grade so wie die Kinder; und S.
92.; Sind aber die Enkel theils Enkel, rheilS Ure»»kel
v. s. w., so tritt die Repräsentation wieder ein, und hak
bei ihnen ins Unendliche statt. Es wird also auf die
Stämme vererbet, . , . , .
Ich glaube hingegen/ daß auch km ersten Falle; wenn
nämlich auch alle Erben Enkel oder alle Urenkel sind,:
kraft der Repräsentation Stammweise vererbet wird.:
Diese Meinung gründet sich auf den Art. 30. welcher?
lautet wie folgt: „ Die Repräsentation hat in der gra-'
beu absteigenden Linie ins Unendliche statt. Sie-
wird in alle» Fällen zugelasseu, die Kinder deS Der-'
storbenen mögen nun mit den Deszendenten eines vor-:
hergestorbene» Kindes konkurriren, oder die Deszendenten'
des besagten Kindes mögen sich, wenn alle Kinder des
Verstorbenen vor ihrn verstorben sind, untereinander
in gleichen oder ungleichen Graden befinden.''
Und auf de» Artikel 35, des Inhaltsdie'Kinder.'
oder ihre Deszendenten erben ihre Väter und Mütter,-
GrvsVäter, GrosMütter oder andere Aszendenten ohne.
Unterschied des Geschlecht-, oder der Erstgeburt, und
gleichviel ob sie auS verschiedenen Ehen gezeugt sind.
Sie erben in gleichen Tbeilen und nach Häuptern,
wenn sie alle im ersten Grad und in ihrem eigene«