gender fühlen, wo durch die Einführung des C L-
vilGesetzbuches eine neue Epoche in der Ge-
setzgebung einlritt, die nochwendig zahlreiche Schwie-
rigkeiten mit sich führen und manche Beamte in Ver-
legenheiten versetzen muß, welche nur durch die Au-
toritäten des CassationsGerichtes, des IustizMini-
sters und der AppellGerichte beseitigt werden können.
Die Sammlung, deren Herausgabe ich unter-
nommen habe, begreift:
r) Den französischen Text aller Gesetze und
Beschlüsse der Regierung, im Civil- und Cri-
minalFache, über die Organisation der Tribu-
nalien, den Prozeßgang, die Einführung des
neuen CivilGefetzbuches :c rc. in cronologischer
Ordnung und nach Materien; von dem Gesetz
vom 27 Ventose 8ten Jahres^ liberale Organi-
sation der neuen Tribunalien, an.
2) Entscheidungen des GrosRichters IustizMi-
nisters, des KassationsLribunals und der Ap-
pell'Tribunalien über strittige Punkte der Ge-
setzgebung, vorzüglich über die Schwierigkeiten,
welche auf das neue CivilGesetzbuch Bezug ha-
ben könnten.
z) Abhandlungen über einzelne Theile der Ge-
setzgebung.
4) Eine gedrängte Darstellung merkwürdiger Ci-