Objekt : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Theil 11, Abt. 1)

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10.  Buch.  2.  Tit.  §.  734.
der  zehntaͤgigen  Appellationsfrist  entdeckt  wird,  ein  Rechtsmittel ¬
  gegen  den  richterlichen  Spruch  eingewendet  werden
könne.  Ob  aber  auch  noch  nach  Ablauf  dieser  Frist  die
richterliche  Theilung  wegen  eines  dabey  vorgefallenen  Irrthums ¬
  angefochten  werden  koͤnne,  ist  eine  Frage,  woruͤber
die  Rechtsgelehrten  sehr  verschiedener  Meinung  sind.  Einige3?) ¬
  läugnen  dies  schlechterdings,  wenn  die  Läsion  auch
noch  so  erheblich  seyn  sollte,  ob  rei  iudicatae  auctoritatem. ¬
  Andere*°)  hingegen  behaupten,  das  Urtheil  koͤnne
allerdings  wegen  einer  Verletzung  uͤber  die  Haͤlfte  angefochten
werden.  Allein  nach  der  richtigern  Meinung  ist  ein  Unterschied ¬
  zu  machen,  ob  durch  das  richterliche  Urtheil  der  Erbe
in  dem  ihm  gebuͤhrenden  Antheile  selbst,  oder  ob  er  blos  im
Anschlage  der  ihm  zu  Theil  gewordenen  Sache  verletzt  worden ¬
  ist.  In  jenem  Falle,  da  mir  z.  B.  der  Richter,  ohngeachtet ¬
  ich  zum  dritten  Theile  Erbe  war,  und  auch  von
demselben  als  solcher  anerkannt  wurde,  dennoch  nur  soviel
Sachen  zugesprochen  hat,  daß  sie,  nach  dem  vom  Richter
selbst  gemachten  Anschlage,  nur  den  vierten  Theil  der  Erbschaft ¬

39)  LAUTERBACH  Colleg.  th.  pr.  Pand.  h.  t.  §.  24.  BERGER  Oecon.
iuris  Lib.  III.  Tit.  6.  §.  3.  not.  9.  in  fin.  Io.  Ortw.  WESTENBERG -
  Dig.  h.  t.  §.  19.  SCHAUMBURG  Compend.  iuris  Dig.  h.
t.  §.  10.  in  sin.  BOEHMER  Introduct.  in  ius  Dig.  h.  t.  §.  225.
HOFACKER  Princip.  iuris  civ.  Tom.  III.  §.  3058.  in  fine.  und
MEURS  Diss.  cit.  Cap.  II.  §.  9—13.
40)  VOET  de  familia  erciscunda  Cap.  XIV.  nr.  5.  WESENBEC
Paratitl.  Pand.  h.  t.  nr.  8.  BRONCHORST  Enantiophan.  Centur. -
  II.  Assert.  12.  Henr.  COCCEJI  Diss.  de  remedio  L.  3.  C.
Commun.  utriusque  iud.  Sect.  I.  §.  5.  sq.  (Exercitat  curios.
Vol.  2.  Nr.  5.)
Sam.  de  COCCEJI  Iur.  civ.  controv.  h.  t.
Qu.  6.  et  Lib.  XVIII.  Tit.  5.  Qu.  11.  et  13.
            
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