Full text: Journal für Gesetzkunde und Rechtsgelehrsamkeit (Jg. 1807, Bd. 1 (1807))

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des Kontaktes und nicht nach dem Werthe bezahlt
werden müssen, zu welchem sie in dem Kontrakte
selbst angeschlagen werden. (S. 354.)
Urtheil vom 13 Mejsidor 13, welches entschei-
der, daß wenn der VerbalProzeß einer Verstei-
gerung von MobiliarEffekten mehrere
Sitzungen an verschiedenen Tagen enthalt, die Aeit-
frist, um jede Sitzung einregistriren zu lassen, von
ihrem Darum an laust. (S. 356.) .
Urtheil vom 14 Messidor 13 , welches entschei-
det, daß wenn ein VerkaufsKonrrakt die
Klausel enthalr, daß einer der Ankäufer seinen An-
theil am Kaufpreis an den andern Ankäufer auf
Abschlag dessen, was der Verkäufer demselben schul-
dig ist, bezahlen solle, diese Klausel einen Über-
trag enthalt, der zur Beziehung einer besonder»
Gebühr statt giebt. (S. 363 ) ,
Urtheil vom 23 Messidor 13, welches entschei-
det, daß die Dkueations Gebü hren von er-
erbten Renten im Derhaltniß ihres , Kapitals und
nicht nach der Abschazzung, die der Erbe von
ihrem Werche macht, bezahlt werden müssen.
(S. 38r.)
Urtheil vom 12 Thermidor 13, welches ent-
scheidet, daß wenn ein Akt unter PrivatUnrerschrift,
welcher die Klausel enthalt, daß er in einen öffent-
lichen Akt übertragen werden soll, nicht in den dreien

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