Full text: Journal für Gesetzkunde und Rechtsgelehrsamkeit (Jg. 1807, Bd. 1 (1807))

, i rs3 )
thums ist, um die MutationsGebühren von dem-
selben zu fordern. (S. >86.)
Dasselbe Urtheil hat entschieden/ daß die Einwilligung
in die Wiederaufhebuug eines BerkaufKontrakteK
nicht hindert, daß dessen Existenz zur Beziehung der <
MutationsGebühren statt gegeben habe.
Urtheil vom 14 Ventose rz, welches entscheidet,,
daß eine von dem Verkäufer, seit dem Verkauf ge-
schehene Verpachtung, hinreichend ist, um die
Regie zu berechtigen, die MutationsGebühren.
neuerdings, wegen dem auf ihn wieder übergegan-
genen EigenthumsRecht, anzuverlangen. (S. 218.)
Dasselbe Urtheil hat entschieden, daß eine von dem
Verkäufer, seit dem Verkauf bewilligte, Hypothek,
dieselbe Wirkung hat, und daß ein Aktunter Pri-
vatUnterschrift, wodurch eine durch einen authen-
tischen Akt geschehenen Veräußerung für simullrt er-
klärt wird, eine Wieberveräußerung ertheilt, und m
dieser Hinsicht zu einer zweiten Beziehung der Mu-,
t a t i 0 n s G e b ü h r e n statt^glebt.
UrcheiL vom 14 Denrose iz, welches emschek,
det, daß die Mutation des Eigenthums
durch die Einschreibung des neuen Besitzers auf die
Steuerrollen, wahrend fünf aufeinander folgenden
Jahren, hinlänglich bewiesen ist, um die Einregi-
strirungsGebühren zu fordern. (S. 220.)
Urtheil vom 14 Bemofe ig,welches entscheidet,
haß ein Tau sch Kontrakt von Gütern, welche

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