Recension (R udor ff u. s. w.) 253
Ich halte auch nach diesen neuern Versuchen die Er-
klärung von Savigny 77) für die richtige und zwar aus
folgenden Gründen. Eine Tautologie, selbst im Schra-
derschen Sinne, ist im Zweifel nicht anzunehmen, wo
das Verbindungswort eine Erklärung des Grundes ver-
heißt; nocb weniger, wo der Ausdruk selbst auf eine ei-
genthümliche Nuance des Gedankens hinweist; und so ist
es hier. Wir haben also in der That zwei Säze: 1)
Der Tutor kan im Testament nicht für bestimmte Sachen
oder Geschäfte gegeben werden L. 12. 13. citt. §. 4. I.
cit. Certae au lern rei uel causae tutor (testamento)
dari non potest. 2) Der Tutor wird der Person,
nicht einer Sache oder einem Geschäft gegeben. X. 14.
cit. §.4* I. cit. personae, non causae uel rei tutor
datur. Lb dieser lezte Ausspruch des Marcian von ihm
auf die testamentarische Tutel bezogen wurde, wissen wir
nicht. Aber selbst wenn er es gethan hätte, so wäre dies
nur zufällig, wir -dürften ihn nicht darauf beschränken,
weil er offenbar von-aller Tutel wahr ist. Puch La fin-
det Savigny's Erklärung fein, natürlich könne sie nie-
mand nennen; ja sie sei nur dadurch mit den Worten zu
vereinigen, daß man dem Juristen Gedanken unterschiebe,
die er nur sehr unvollkommen ausgedrükt, von denen er
das Beste für sich behalten, hatte. Ich finde sie so durch-
aus natürlich, daß ich nicht wüßte, wie Marcian, oder
das alte Rechtssprichwort, das er mittheilt, die Sache la-
teinisch hätte anders ausdrüken können. Wenn Savigny
sagt: der Tutor werde zur Ergänzung der juristischen Per-
sönlichkeit des Pupillen bestellt, so ist dies ganz dasselbe,
was Marcian nur mehr, für die Vorstellung und weniger
abstract so ausdrükt: personae datur. Wenn wir einem
Nichtjuristen sagen: der Vormund wird nicht zur Besor-
gung eines einzelnen Geschäfts, er wird der Person bei-
77) Beiläufig erwähnt im Verus S. 104.