Full text: Rheinisches Museum für Jurisprudenz (Bd. 6 (1834))

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Recension (Rudorfs u. s. w.)
seiner Gewalt die Familie ausschließen, und seinen Hin-
terbliebenen willkürlich einen Vormund sezen. Da diesem
jedes eigne Interesse fehlt, so muß die testamentarische
Vormundschaft auch mehr den Charakter der Pflicht als
des Rechtes haben. Weiden Arten war die Idee eines
öffentlichen Amts ursprünglich fremd, wofür ich einen ent-
scheidenden Beweis in der IN iure cessio des legitimus,
und der freien abdicatio des testamentarius tutor 9) finde.
Die Beziehung des Gemeinwesens zu seinen hülfsbedürf-
tkgen Gliedern ist indeß damit nicht ausgeschlossen, nur
daß sie spater, und subsidiarisch hinter der Familie eintritt.
Den Uebergang bilden schon in der ältesten Zeit die gentes,
als politische Genossenschaften, wie auch spater noch die
Mitglieder der Zünfte und ähnlicher Corporationen eine
nähere Verpflichtung zu den Vormundschaften ihrer Ge-
nossen hatten 10). Die nachstweitere Verbindung ist dann
die der Gemeinde, welche ihre Bürger im Interesse des
Ganzen und aller Einzelnen zu den verschiedensten Hülf-
leistungen in Anspruch nimt. Dies sind die munera H),
Aemter ohne obrigkeitliches Ansehen, welche, als allge-
meine Bürgerpflicht von den Magistraten abwechselnd Ein-
zelnen übertragen, von diesen übernommen werden müssen,
wenn nicht besondre Gründe (excusationes) davon befreien.
In deren Zahl ist nun auch die Vormundschaft, die der
Magistrat anordnet, wenn weder durch die Familie noch
den Willen des Vaters gesorgt ist (tutorem habenti tutor
dari non potest), welche deshalb auch nur durch Excu-

9) Vlp. fragm. Xl. 17. Der Vf. S. 3tl. beschrankt beides
auf die muliebris tutela: für in iure 068810 unrichtig, für die
abdicatio ohne Beweis. Die Analogie der in i',ie cessio würde auf
ihre Zulässigkeit bei der pupiu» führen, und die Rechenschaft, die
der Vormund zu geben hat,- kann auch nach der abdicatio eintreten.
10) Fragm Vat. §. 158.
11) Die muuera standen ursprünglich mit dem Multicipalwese»
in wesentlicher Verbindung, wenn gleich manche derselben spater da-
von unabhängig wurden. — Ich berüksichtige hier nur die muuera
personalia, nicht die raun. patrimonii.

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