Full text: Journal für Gesetzkunde und Rechtsgelehrsamkeit (Jg. 1807, Bd. 2 (1807))

8.3. Ueber den Kodex Napoleon, rücksichtlich auf dessen Abweichungen von dem römischen Rechte und der ältern französischen Gesetzgebung. Vaterschaft und Abstammung : (Beschluß)

( 443 )

I.
Ueber den Kodex Napoleon, rücksi'cht-
lich auf dessen Abweichungen von
dem römischen Rechte und der altern
französischen Gesetzgebung.
Vaterschaft und Abstammung^

(Beschluß)

Es kann nicht von einem der Ehegatten ab-
hangen, nach dem Abschluß der Ehe das Loos sei-
ner ehelichen Kinder zu schmalem. Wen» es den
Ehegatten nicht erlaubt ist, nach der Ehe ihre ge-
meinschaftliche Kinder zu l e g i t i m i r e n, so kön-
nen noch viel mehr Kinder, die einem von ihnen
i2tes Heft.

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