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sagten Ausrüster zuerkannt werben kann; sondern da-
sich ihre bürgerliche Verantwortlichkeit auf alle That-
Handlungen, die eine Folge der Bewaffnung des Fahrzeugs
sind- erstreckt, und daß der Bürge, indem er eine solida-
rische Verbindlichkeit eingeht, die RechtsWobltdat der
vorherigen Diskussion der Ausrüster, der Equipage oder
der Beteiligten, so wie die der «Heilung nicht in An-
spruch zu nehmen befugt ist, befiehlt der Rath, daß seine
Entscheidung vom sz September 1806 vollzogen werde»
soll.