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*687 über die fünf große Pachtungen; das Edikts
von 1695, in. Betreff der. geistlichen Gerichlsbar-.
feit. Einige Ausgaben der Ordonnanz von 1667,
und mehrerer anderen der obigen Ordonnan-
zen führen auch einzeln den Titel Code Louis.
Auch bezeichnet man die Ordonnanzen von 1667,.
167s, 167z, i68l/ mit dem Titel: Civil Gesetz-
buch, peinlicher Kodex, Kod ex der Ma-
rine re. Vor den. Gerichten werden sie jedoch
umer dem Titel, von O r d 0 n n a uz e n zitirt.
Den Beifall, welchen diese Gesetzgebung wie
in.Frankreich so,auch im.Auslande erhielt*), har -
*) Ein. großer Theil der Verfügungen dieser Orboiv»
SLNZen sind in die nene Gesetzgebung ^anfgenomme»
worden, und zwar ohne Widerspruch, weil Gewöhn,
helk. nnd Erfahrung sie bewahrt batten. In den Ge-
genden .aber« wo sie neuerdings eingeführt werden,
sind die bei den zu ihrer Disknsiwn gehaltenen Kon-
ferenzen geführte VerbalProzesse zu deren Studium
sehr nützlich' Auch hat ein Lheik dieser Ordonnanzen
tZ. B. die über das Forstwesen) noch heut z« Tage,
in denjenigen Tbeiken, welchen nicht durch neue Ge-
setze derogirt ist. verbindliche Kraft. Die Ordonnanz
von 1667 ist erst durch den Koder Napoleon
«od das Gesetzbuch über das Verfahre«
im bürgerlichen Prozeß, die Handln ngS-
vvd ein Theil der Marine Ordonnanz