Full text: Journal für Gesetzkunde und Rechtsgelehrsamkeit (Jg. 1807, Bd. 2 (1807))

( Z6z )
Diese Unmöglichkeit kann zwiefach sein:
Eine physische, und absolute, wenn sich im
Augenblick der Empfangniß der Mann der Murrer
notorisch in einer solchen Lage befand, daß er un-
möglich der Vater des Kindes sein konnte.
Eine moralische, wenn eine Vereinigung
entscheidender Umstande zur Zeit der Empfangniß
die Vernunft zwingt , die Vermuthung der Pater-
nität auf einen andern als den Mann der Mutter
zu übertragen.
Man hat eine dritte, gese tzliche, Unmög-
lichkeit in dem Falle annehmen wollen, wenn zur
Zeit der Empfängniß die Ehe, worauf die Vermu-
chung sich gründete, nicht bestand. Allein hier ist
keine Ausnahme von der Regel, sondern die Regel
selbst fallt weg, die nur für den Fall der Ehe
besteht.
Der zweite Paragraph des 2i2ten Artikels
handelt von der physischen Unmöglichkeit der Bci-
wohnung; er laßt nur zwei Ursachen derselben
zu:
Entfernung;
und zufälliges Unvermögen des
Mannes.
In Hinsicht auf die aus'der Entfernung her-
fließende Unmöglichkeit, bieten sich drei Fragen
zur Uutersitchung dar:

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