Full text: Journal für Gesetzkunde und Rechtsgelehrsamkeit (Jg. 1, Bd. 3 (1805))

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d H. Demselben Grundsatz gemäß hat dasKaft
sationsGericht durch ein Unheil vom 4 Pluviose
•’io Iabrs auf den Antrag des H. Merlin ent-
schieden , daß die AppellationsGerichte, welche
- nicht anderst als in der Zahl von 7 Gliedern
. richten können, befugt sind , bis zur Zahl von
drei Nechtsqelebrten zu ihrer Ergänzung zu be-
: rufen, ohngeachtet das Gesetz vom zo Germmal
5 den DeparrementöGerichten nur zwey zu berufe»
erlaubte, weil der Sinn des Gesetzes immer er-
füllt wird, sobald die Mehrzahl der GlieKk des
Kollegiums aus wirklichen öffentlichen Beamten
besteht.
3 Kann ein. mündlic!) abgeschlossener Gesellschaft--
»Vertrag über einen einzigen Gegenstand durch Aenge»
erwiesen werden?
B ejahcnd entschieden durch das Kassations-
Gericht in folgendem Halle.
Die vier Barrieren der Stadt Puy werden ver-
steigert. Verschiedene Personen foumifsioniren je,
de eine derselben. Sie kommen mündlich da-
hinüberein, sie gemeinschaftlich zu verwalten und den
Dortheil zu gleichen Theilen unter sich zu vertheilen.
.Schriftlich wird bloß ein Akt errichtet, wodurch ei-
. ner für den andern Bürgschaft zu leisten sich verpflichtet»
. Einer der Ansteigerer laugnet nachher die münd-
Üche^ Ueb»einkunft ab. Seine Gesellschafter belang-

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