30.
Vom wechselseitigen Testament, Testament bei Gütergemeinschaft, und von dem auf eine fremde Erbschaft gelegten Fideicommiß
:
Beschluß des Aufsatzes über "Erbvertrag 22."
Von Hasse
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wechselseitigen Testament, Testament bey
Gütergemeinschaft, und von dem auf eine
fremde Erbschaft gelegten Fideicommiß.
Beschluß des Aufsatzes über „Erbvertrag rc."
von
Hasse.
32. stellen wir die beiden Fragen, welche wir im vo-
rigen Heft am Schluß dieser Erörterung verlassen, noch ein-
mal vor unS hin.
A. 3(1 hier nicht doch die Absicht gewesen, daß jeder
der Ehegatten über das ganze beiderseitige Gut testiren woll-
te, so daß also auch die Substitution nicht theils eine
zwiefache obgleich in Eins gefaßte Erbeinsetzung oder Vulgär«
Substitution, tbcils eine Snbstitutio obliqua so wie es oben
(S. 252 ) dargestellt worden, sondern daß sie durchaus
ein Fideicommiß, was jeder für den Fall, daß er zuerst
sterben würde, auf das beiderseitige Vermögen, wie es beym
Tode des Letztlebenden vorhanden seyd werde, tbeils aus eig-
ner Willkühr, theils mit Bewilligung des Andern, legte, seyn
sollte. Und wenn dieß die Absicht war: jeder wollte testiren,
nicht blos über das eigne Gut, sondern auch.über das Gut
des Andern mit Bewilligung desselben, konnte das gültig