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Recht immer fracütio - irt demselben ist m. o. donatio rvi gav
nicht zu denken, wo es an einer traditio fehlt. G Z. S. 117.
Mit der L. 2. D. de Public, act. ist aber hier der Verfasser gar
zu schnell fertig geworden. Wäre der Text hier nicht so offen-
bar verdächtig und unächt, und eine unabsichtliche Verkehrtheit
beym Einschieben des Textes so sichtlich; so wäre es doch eine
bedenkliche Sache nur zu sagen, »es ist nun aber einmal nicht
möglich, dieß anders zu verstehn, als von einer Tradition,
durch -welche das Eigenthum erst beym Tode übergehen solle.«
Dergl. Rh. M. S. 348 re.
3j Die Tradition, welche hier geschieht, bewirkt regel-
mäßig augenblicklichen Erwerb des Eigenthums. G. Z. S,
101. N. 1. mit S. 104. Nh. M. S. 328. rc. besonders auch S.-
334. N. 167. Doch kann man ausdingen, daß der Uebcrgang
des Eigenthums erst im Moment des Todes erfolgen solle. @.
Z. S.lOl. N. 1. S. 117-N. 6. a. E. Es ist aber bedenklich,
wie S.lOl. zu sagen, der Uebergang erfolge dann in diesen-
Moment ipso iure, denn er geschieht zufolge der frühem Tra-
dition; oder auch beides, wie S. 117, im Ausdruck zu-ver-
knüpfen.- »vermöge der vorangcgangenen Uebergabe ipso jure,«
dieß sicht fast wie ein Widersprach aus, es soll aber freilich
so viel heißen, es scy nun kein neuer Akt der Uebertraguug
durch den Erben nöthig, allein unter ipso jure übergehen ver».
steht man leicht ohne allen besonder» Uebertragungsact, wie
bey Vindicationslegat übergehn, und damit ist denn auch eine
zu diesem Ende vorangegangene Tradition ausgeschlossen. So
ist also der Ausdruck hier entweder zweideutig oder pleonastisch.
Vergl. R. M. S. 335. N.17. Noch bedenklicher ist die Aenße-
rung G-Z. S.lOl, »derBeschenkte erwerbe vorläufig nur den
Besitz.« Unter Besitz versteht man gewöhnlich juristischst
(possessio). Dieser wird hier aber gewiß mit snspcndjxx
durch die Bedingung, da das die Regel bey allen bedingtst
Geschäften ist 2). Die Suspensivbedingung ist hielt nämlich r
2) Vcrgl. L. 38. §. i. D. de posscss. mit L. 4- pr.D. de io disi.»
Nh«in, M»f, f. Jurisprudenz. IUv 35?