Full text: Rheinisches Museum für Jurisprudenz (Jg. 3 (1829))

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bcr (Unabhängigkeit vorder Beerbung) angeht und mit die-
sem zusammenhängt, ist sie alsrselbständkg zu behandeln, und
hat nichts mit den Legaten gemein.
2. In den Außcndingen, zumal den in den Pandekten
detailirten, so weit sie noch praktisch sind, aber auch ander,
wärts, wo es aus politischen Gründen verständig seyn kann,
sie wie Vermächtnisse zu behandeln, etwa weil sonst ein Ge-
setz in dieser Form umgangen werden könnte, z. B. wenn
nach neuestem Recht jemand io poenam kein Vermächtniß er-
halten kann, da muß auch die unbedingte Justinianische Gleich-
stellung mit Legaten eintreten. Zuweilen würde eine solche
Gleichstellung ganz unklug seyn, z. B. wenn es in L. 8. §. 2.
D. de alienat, iudic. mnt. c. facta heißt: »sed heredem in-
stituendo vel legando si quis alienet, huic Edicto locus
non erit,« so wird wohl niemand meinen daß auch hier die
Schenkung T. h. wie ein Legat zu behandeln sey, sobald
nämlich der Beschenkte unter Lebenden schon zum Besitzer ge-
macht (hier kann einmal etwas darauf ankommen, in wel-
chem Sinne die Tradition geschieht) und so der erwartete
Kläger auf ihn angewiesen wird.
10. Es könnte jemand sagen, da diese von mir so ge,
nannten Aussendinge eben das Erheblichste wären, so sey es
praktisch angesehn nicht so großer Untersuchung und so vieles
Geredes über Wesen und Charakter werth gewesen. Dieser
Borwurf träfe denn auch meine zum Theil sehr fleißigen Vor-
gänger in dieser Untersuchung. Allein Praktiker, die etwas
weiter sehn, werden schon wissen, was damit anzufangen sey,
daß die Schenkung T. h. nicht in die Erbschaft gehöre und
selbst als Obligatio donata sich nur als Schuld in dieser be-
finde 318). Und ist es denn wahr, daß jene Außendinge noch
218) Es ist nicht die Unabhängigkeit von der Attilio allein, und
daß wenn Legate und Fideicommissi durch das Ausbleiben dieser zu
Grunde gehn, doch die Schenkungen T- h- ungestohrt bleiben, wack
hier praktisch so wichtig ist; sondern z. B. auch der Fall, wenn
die Antretung geschehn ist, sich aber nun findet, daß zwar die Schul-

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