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Paulus ad edictum in derselben Bedeutung vorkommt. Auch
diese Stelle beschäftigt sich mit der Formel wegen dolus, und
, scheint ursprünglich mit der 1-18. cit. in unmittelbarer Verbin-
dung gewesen zu sein 13). Daß übrigens comprehendere auch
sonst sehr häufig in der eben erwähnten Bedeutung vorkommt,
ergiebt Brisson. de V. S.
b) Daß „ arbitrio iudicis” auf die Weise mit restitutio zu
verbinden ist, wie ich in der Erklärung dieser Stelle gethan habe, daß
also das, was nach ihr in diese Formel ausgenommen wird,
nichts anderes als arbitrio iudicis restitutio ist, dies folgt
daraus, daß bei einer Trennung dieser Worte etwas ausgemach-
ter Weise Unrichtiges in der Stelle liegen würde. Sie wurde
alsdann sagen, daß nach dem Ermessen des iudex in dieser
Formel von einer restitutio die Rede ist. Es bedarf mm na-
türlich keines Beweises bei dieser so wenig wie bei irgend einer
andern Formel, daß arbitrium iudicis auf die Abfassung der
formula keinen Einfluß hatte, da überhaupt erst nach Abfassung,
derselben ein iudex da war.
Nicht unbedeutend scheint mir übrigens in den angezogenen
Worten der 1.18. de dolo das Wort quoque, da sich daraus
- ergiebt, daß es bei manchen andern Klagen eben so war.' Daß
hier nur die übrigen arbitrariae actiones gemeint fein können,
dürfte wohl zugegeben werdeg müssen.
. 3) Es gehört ferner hierher 1» Z. §. 13. D. ad exliib,
10, 4- Hier heißt es in Beziehung auf die ad exhibendum
actio: „arbitrium sibi (iudici) ex hac actione commis-.-
- sum,” Worte, welche auf ein ausdrückliches Erwähne» deS
arbitrium iudicis in der Formel deuten.
13) Daß comprehendere itt der 1.16- cit. richtig von mit erklärt
ist, durfte nicht bloß aus der Ansicht dieser Stelle selbst, sondern auch
durch deren Verbindung mit l.15- §• ult. de doio klar werden.
1. 15. J. ult. In hac actione designari oportet,, cuius
dolo factum sit ..... 1. 16- Item exigit praetor, ut com-
prehendatur, quid dolo malo factum sit etc. '
Beide Stellen beschrieben offenbar die Formel, vgl. Coli. LL. Mos, u, 6-s-2-