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»Die Worte nämlich, »licet illa iure civili possidere
»non intelligatur, enthielten keine eigene Behauptung
»des Paulus, sondern dieser habe damit nur sagen
»wollen: »auch wenn ihr annehmct, daß die Frau
»gar nicht juristisch besitze«; waS nach r»)
1. 1. §. 4. D. de possess, 41. 2.
Si vir uxori cedat possessione donationis causa, ple-
rique putant, possidere eam, quoniam res facti in-
firmari iure civili non potest: et quid attinet dicere,
non possidere mulierem, cum maritus, ubi noluit
possidere, protinus amiserit possessionem.
»des Paulus eigene Meinung nicht war.«
Allein dag Streben, eine vorgefaßte Meinung von der
Bedeutung des civiliter non possidere durchzusühren, bey
Seite gesetzt, erscheint diese Erklärung künstlich und gewiß
unwahrscheinlich; da hingegen die einfache Erklärung, wen«
inan die hier abgesprochene civilis possessio (in Uebereinstim-
mung mit
1. 1. §. 2. D. pro donat, eit.)
nur für den Usueapionsbesitz nimmt, gar keine Schwierigkeit
macht. Denn der Verkäufer soll ja in der Regel den vollen
und besten Besitz mit gültigem Rechtstitel übertrage», das
Bedenken aber, daß sich dann von selbst verstehe,, was hier
gesagt werde: »ceite tamen nihil habet, quod tradat,« würde
bey vorhandener bloßer detentio nicht weniger eintreten.
Was dagegen jene neue Erklärung betrifft, so ist wie
Savigny S. 46—48 ss)
bemerkt, von einer eigentlichen Controverse der Römischen
Juristen darüber, ob die Frau juristischen Besitz (possessio)
habe oder nicht, eine hinreichende Spur gar nicht vorhan»
den, da das so gewöhnliche »plerique putant«, »Julianus
putat«, ohne Anführung solcher^ die anderer Meinung sind,
54) 1- 1- §- 2. D. pro donato cit.
55) 5te Au«g. S- 52-56.