Sachregister»
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Stoppage in transitu s. Verfolgungsrecht.
Subsidialhülfe seitens der englischen Gerichte. IV.
492—508, s. Zeugen.
Substanzverlust der verladenen versicherten Waaren.
IV. 286 Note 85.
Superior courts in England und Irland. IV. 458 Note ** 497.
* Taxe der versicherten Waaren. Wie ist der Versicherungs-
werth der Waare zu bestimmen? Deutsches, englisches, französisches Recht.
IV. 117 f. Zu hohe und zu niedrige Taxe. III. 68-76. IV. 129.130.
238 Note 63. Die zu niedrige Taxe ist unschädlich beim Totalschaden.
III. 71. Wirkung bei Partialschäden, bei Versicherungen auf Casco 72,
auf Waaren 73, auf Fracht 74, in Havarie grosse-Fällen 74. IV. 130.
Der Versicherer hat das Recht, sowohl die Nachtheile einer zu hohen, als
einer zu niedrigen Taxe von sich abzulehnen. III. 76.
Theilbarkeit oder Untheilb arkeit von Contracts-An--
trägen. III. 301.302.
Thiere, lebende. See-Versicherung derselben. III. 357 —380.
Zu dem vom Versicherten selbst zu tragenden "inneren Verderb" gehört
auch an sich das Sterben der Thiere. Leicht-Verderblichkeit derselben.
Havarie bei ihnen meistens Totälverlust. 357. Umfang der Haftung des
Assecuradeurs, wenn die Versicherung pure geleistet war. 359. Die in
der Praxis vorkommenden Clauseln. 362. Rechtsfälle, aus der englischen
Praxis 363, aus der französischen Praxis 364, aus der hamburgischen
Praxis 370. Ueber die Clauseln, "frei von Beschädigung," “free of
jettison," “exclusivement contre le jet ä la mer," "frei von Bein-
bruch." 374-379.
' Total-Verlust. Das Hamb. Assecuranz-Recht erkennt nur den
wirklichen Total-Verlust als solchen an. III. 413. Der factische Verlust
des Gegenstandes, nicht der Rechts-Verlust, macht den Verlust aus. III.
403.414.
Trassat. Erstattungsklage des Trassaten. Welcher Partei
liegen bei derselben Substanziirung und resp. Beweislast ob? III. 437—464.
Verschiedenheit der Ansichten der Gerichte. III. 439—452. Gründe dafür,
den Trassaten für verpflichtet zu erklären, seinen Anspruch dem Grunde
nach zu substanziiren und erforderlichen Falles zu erweisen. III. 452—464.
Urk und en. Folge der Vernichtung oder Tilgung von VerpstichtungS-
urkunden, resp. vom Schuldner und vom Gläubiger. III. 107 f.
Verfolgung,srecht des unbefriedigten Absenders an der
ab gefertigten Waare. III. 260^-273. Das Wesen und der recht»