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6. lieber Nothadressen bei dem
Werden, daß die Wechselordnung jener speciellen Art nothwendig
ausdrückliche Erwähnung thun mußte, wenn sie dieselbe nicht
durch ihr Stillschweigen beseitigen wollte. Sucht man in-
dessen nach einer Analogie, so wird man auch diese in der
Wechselordnung nicht vermissen. Nach Art. 6 kann der
Aussteller sich selbst als Bezogenen bezeichnen. Ist nun
die Nothadresse ein substituirter Bezogener, so ist kein Grund
erfindlich, wesbalb der Aussteller sich nicht auch als einen solchen
sollte bezeichnen können. Manche der- Folgen des trassirten
Wechsels, namentlich das Klagrecht des Trassanten gegen den
Acceptanten, können in jenem Falle offenbar nicht zur Ver-
wirklichung gelangen. Dennoch steht es fest, daß der
^trassirt eigene Wechsel" des Art. 6 alle sonstigen Wirkungen
der Tratte mit sich führt. In dem Protokolle der Wechsel-
conferenz (S. 187—160) wird als der gewöhnliche,
concrete Fall, der diesem Institute zu Grunde liegt, der des
Handlungshauses, das an verschiedenen Orten Etablissements
hat, hervorgehoben. Derselbe Fall ist oben für die Bedeutung
der Nothadresse bei dem Aussteller oder Indossanten geltend
gemacht worden. Es wäre seltsam, wenn man zwar mit
wechselrechtlicher Wirkung auf sich trassiren, aber nicht eine
Nothadresse bei sich machen könnte. — Wir müssen uns in-
dessen dagegen verwahren, daß man die Behandlung der vor-
liegenden Frage ausschließlich auf jene Analogie stütze. Denn,
da der trasfirt eigene Wechsel nur insofern als Wechsel gilt, als
die Zahlung an einem anderen Orte, als dem der Ausstellung
geschehen soll, so würde die Analogie zu dem Resultate führen,
daß auch die Nothadresse bei dem Trassanten nur für die
Tratte auf einen dritten Ort, nicht für die Platztratte
Gültigkeit habe. Wir müssen aber nach den Grundsätzen,
von welchen wir ausgehen, die Ungültigkeit der fraglichen
Nothadresse auch in dieser Einschränkung bestreiten. Und
das führt uns denn auf den Ausgangspunkt des Herrn Dr.
Wächter, über welchen jedoch seine Argumentation weit hin-
aus gegangen ist, auf die Platztratte, zurück.
Auch bei der Platztratte muß unseres Erachtens die