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Vergleichende Zusammenstellung der Bestimmungen des "Revidirten allgemeinen Plans hamburgischer See-Versicherungen" mit den die See-Assecuranz betreffenden Artikeln des "Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches" (Buch 5, Titel 11)
:
Mit Anmerkungen
Von V.
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Vergleichende Zusammenstellung der Bestim-
mungen des "Revidirtm allgemeinen Plans
hamburgischer See-Versicherungen" mit den
die See-Assecuranz betreffenden Artikeln des
"Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches"
(Buch 5, Titel 11).
Die auf den folgenden Blättern gelieferte Zusammen-
stellung der Bestimmungen des Revidirten allgemeinen
Plans hamburgischer See-Versicherungen mit den
die See-Assecuranz betreffenden Artikeln des Allgemeinen
deutschen Handelsgesetzbuches hat die Bestimmung,
erstens der zahlreichen Classe derjenigen, welche bei ihrer
bisherigen Wirksamkeit im Fache der See-Assecuranz als
Richter, Anwälte, Versicherer, Versicherte, Affeeuranz-Hülfs-
personen u. s. w. den Allgem. Plan zu Grunde gelegt haben
und in demselben heimisch geworden sind, Gelegenheit zu
bieten, sich schnell und mit Leichtigkeit darüber zu vergewissern,
inwiefern das neue Handelsgesetzbuch mit dem Allgem. Plan
übereinstimmt oder von ihm abweicht; zweitens als Hülfs-
Arbeit beider Entwerfung eines "Neuen allgemeinen Plans"
zu dienen. —- Wegen der Rathsamkeit eines solchen, welcher
in Zukunft zu dem Allg. D. H.-Gesetzbuche eben so sich zu
verhalten hätte, wie der bisherige Allg. Plan zur Assec.- und
Haverei-Ordnung von 1731 sich verhalten hat, wird auf eine
diesem Gegenstände gewidmete frühere Abhandlung im Neuen
Archiv für Handelsrecht Bd. 3 S. 464 ff. Bezug ge-
nommen. — Hoffentlich wird es zu ermöglichen sein, den Neuen
allg. Plan für alle norddeutschen See-Städte festzustellen!
Die Einrichtung der folgenden Zusammenstellung bedarf
keiner weiteren Bevorwortung. Wo auf einander mehrere §§
des Allg. Plans oder Artikel des HGBs ohne entsprechenden
Gegensatz vorkamen, sind sie der Raum-Crsparung halber links
und rechts zusammengedruckt, allein überall durch abweichende
Lettern unterschieden worden. Bei den Anmerkungen ist
überall mit möglichster Kürze verfahren.
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