Full text: Neues Archiv für Handelsrecht (Bd. 2 (1860))

Erläuterung von § 104 des Allgem. Affecuranz. Plans. 93
volles Resultat dem Assecuradeur zur Last zu bringen war;
hatte es dagegen nicht gestoßen, so hatte man die ihrer
Natur nach in Havariegrosse zu bringenden Schäden und
die reinen Particulair - Schäden separat aufzumachen, und
von den letzteren nur die Hälfte dem Assecuradeur zu be-
rechnen. — Weil aber von einer generischen Verschiedenheit
der vorgedachten Schäden, also auch von einer eigentlichen
Havaricgrosse die Rede nicht hätte sein dürfen, vielmehr nur
verschieden zu behandelnde Particulair-Havarieen anzu-
nehmen gewesen wären, so hätte bei der Frage, ob die drei
Procent überschritten seien, die Gesammtheit des Schadens-
belaufes entscheiden müssen. — So verfuhr man aber nicht,
sondern zum Vortheil des Assecuradeurs machte man immer
zwei Dispachen auf, eine Havariegrosse- und eine Particulair-
Dispache und strich in jeder derselben den Schaden, wenn
er nicht 3 Procent überstieg. Hiedurch konnte es unter Um-
ständen bewirkt werden, daß ein Schaden, welcher rationeller
Weise den Assecuradeur hätte treffen müssen, zu Lasten des
Versicherten blieb. Z. B. ein in Ballast fahrendes Casco
wäre zu 40,000 / tarirt; in diesem Falle müßte der Assecu-
radeur einen vorgekommenen Schaden schon tragen, wenn
derselbe auch nur 1201 / ausmachte. Bei dem früheren
Verfahren konnte der Schaden aber 2400 / erreichen und
doch von der Haftung des Assecuradeurs frei bleiben. Denn
gesetzt, sowohl die sogenannte Havariegrosse, als auch die
Particulair-Havarie hätten je 1200/ betragen, so würde,
weil 3 Procent bei jeder von ihnen als Grenze gedient
hätten, in keiner von beiden Dispachen ein den Assecuradeur
treffender Belauf sich herausgestellt haben.
Diese Verfahrungsweise sollte bei Gelegenheit der Fest-
stellung des Allgemeinen Plans abgeschasst werden, und ist
durch den Schlußsatz des § 104 abgeschafft worden. Das
Wort "Havariegrosse-Berechnungen" ist deshalb in dem
eigentlichen Sinne der Rechnungs-Aufmachung zu verstehen,
und bat nicht die Bedeutung von "Belastung" oder "Tra-
gung", wie Dies Nolte angenommen hat. Vollständiger

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