Full text: Neues Archiv für Handelsrecht (Bd. 2 (1860))

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3. Gefahr der Geldsendungen durch die Post.

ihren Commis und behaupteten mit großer Bestimmtheit, daß
der volle declarirte Betrag von 176 Thalern in den Brief
eingcsiegelt, und dieser von ihnen selbst auf die Post gebracht
worden sei. Es sei der regelmäßige Geschäftsgang zwischen
den Parteien gewesen, daß Zahlungen der Beklagten an den
Kläger per Post eingeschickt wurden, und sei die bei der
letzten fraglichen Waarensendung hom Kläger gestellte Bedin-
gung ^ Zahlung per Cassa" unter Berücksichtigung dieses
Geschäftsgangs ebenfalls dahin zu verstehen, daß das Geld
per Post gesandt werden solle. Diese sei also Mandatarin
des Klägers gewesen. Ferner habe der Kläger, welcher
vom Briefträger den Brief ohne Monitur entgcgcngenommen
und darüber Quittung ertheilt, dadurch den Ansprüchen an
die Post präjudicirt, während er — wie Beklagte meinten —
den Brief recht wohl in Gegenwart des Briefträgers hätte
öffnen und in dessen Gegenwart den Inhalt hätte constatiren
können. Sic baten unter Berücksichtigung dieser Umstände zu
ihrseitigem Eide darüber, daß der fragliche Brief bei der Aufgabe
auf die Post 176 wirklich enthalten habe, zugelassen zu
werden.
Der Kläger dagegen beharrte dabei, daß er in Gegenwart
seiner Frau den Brief ohne Verletzung der Siegel durch Auf-
schneiden des Couverts (welches sodann auf richterliche Auf-
lage zu den Akten gebracht wurde) geöffnet, und darin nur
126 <*§> vorgefunden habe. Er wies auf die postamtliche
Untersuchung hin, welche durch das Gewicht festgestellt habe,
daß von Anfang an der Inhalt des Briefes nicht größer ge-
wesen sein könne und bestritt die Berechtigung der Beklagten,
in diesem Fall, wo ein ausdrücklicher Auftrag dazu nicht er-
theilt war, per Post Zahlung zu leisten. Er machte darauf
aufmerksam, daß Niemand, dem ein rekommandirter Brief
von der Post mit unverletzten Siegeln übergeben werde, die
Ertheilung einer Quittung verweigern könne und bat princi-
paliter Verurtheilung, eventuell die Beklagten zu dem Beweise,
daß der fragliche Brief bei der Aufgabe auf die Post 176
enthielt, zu verpflichten.

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