24.
Welche Wirkung übt der Beweis der Uebersetzung der Taxe des versicherten Gegenstandes auf den Umfang der Verbindlichkeit des Assecuradeurs aus?
Von V.
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22. Wirkung der Herabsetzung der Taxe
Welche Wirkung übt der Beweis der
Uebersetzung der Taxe des versicherten
Gegenstandes auf den Umfang der Ver-
bindlichkeit des Affecuradeurs aus?
i.
Im Jahre 1851 hatten zwei Hamburgische Assecuradenre
B. und L. auf das zu Bco./ 5000 tarirte Schiff I. H.,
Capitam L., Versicherung zum Betrage von resp. Bco./ 1500
uno 500 geleistet. Der Eigenthümer hatte freilich Ordre
gegeben, volle Beo./5000 versichern zu lassen; es war aber
nur gelungen, Bco./ 2000 unterzubringen, so daß keine
andere Versicherung als die angegebenen auf das Schiff
geleistet worden war.
Das Schiff ging vor der Weser verloren. Nur einige
Jnventarstücke wurden geborgen, deren Werth nach Abzug
der Bergungskosten 50 Thlr. Pr. oder Beo./100 betrug.
Der Versicherte stellte folgende Berechnung in Beziehung
zu seinen Assecuradeuren auf:
Werth des verlorenen Schiffes laut Taxe.. Bco./5000.—
Werth des Geborgenen. „ 100.—
Also Verlust.. Bco./4900.—
Diese Bco./ 4900, vertheilt über Bco./ 5000, lieferten ein
Ergebniß von 98 Procent. Der Versicherte forderte hiernach
auf die von den Assecuradeuren gezeichneten Beträge von
Bco./ 1500 und 500, den Belauf von Bco./1470 und 490,
oder zusammen Bco./ 1960, und wurde, als jene dem ge-
stellten Verlangen nicht entsprachen, bei dem Handelsgerichte
gegen dieselben klagbar.