21.
Ueber Frachtabschlüsse pr. Tonne, unter Zugrundelegung von Maaß und Gewicht
:
(Nachtrag zu No. 13.)
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19. Frachtabschlüsse pr. Tonne,
Das Hamburgische Handelsgericht wies die Kläger
in einem Erkenntnisse vom 5. März 1856 mit diesem Vor-
bringen ab:
«Die Klage, welche auf die Behauptung gegründet
wird, daß der Beklagte stiller Theilbaber des Falliten
P. B. Petcrsen gewesen sei, ist unzulässig, denn die aus
diesem Umstande etwa abzuleitendcn Rechte würden nicht
von einem einzelnen Gläubiger, sondern nur von den
Curatores bonorum des P. B. Peter sen, Namens der
Gläubigerschaft desselben, geltend zu machen sein."
19.
Ueber Frachtabschlüsse pr. Tonne, «nter
Zugrundelegung von Maaß und Gewicht-
(Nachtrag zu No. 13 S. 257 ff. dieses Bandes.)
Wir verdanken gefälliger Mittheilung einige Materialien,
welche uns in den Stand setzen, dem über den oben bezeich-
neten Gegenstand früher Znsammengestellten einen kurzen
Nachtrag folgen zu lassen. Dieselben betreffen den für Cal-
cutta bestehenden Frachttarif (S. 275 und S. 294 ff.), und
bestehen in den Verhandlungen, welche der Feststellung desselben
vorangegangen sind, so wie in einem von der Bengal Chamber
of Commerce später (am 28. Mai 1859) beschlossenen und
mit dem 1. Januar 1860 in Wirksamkeit getretenen neuen
Frachttarife. -Die Verhandlungen sind im Druck erschienen,
und führen den Titel:
Reports of the tonaage commiltee, with Ihe revised
tonnage schedule. Calcutta 1854. F. Carbery. Bengal
Military Orphan Press.