Full text: Neues Archiv für Handelsrecht (Bd. 2 (1860))

20. Die stille Handelsgesellschaft

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18. Die stille Handelsgesellschaft.

reformirt im Obergericht, welche reformatoris im
Obergerichtlichen re8titulorio bestätigt wurde.)
vr. Stammann m. n. Dyes c. Stoltze vom 5. Mai
1859, confirmirt in restitutorio.*)

18.
Die stille Handelsgesellschaft.

I. Rechtliche Erörterung.
Das Französische Handelsgesetzbuch spricht sich
in Beziehung auf Handelsgesellschaften in den Art. 19 und 47
folgendermaßen aus:
Art. 19. Das Gesetz erkennt drei Arten von Han-
delsgesellschaften als gültig an: die namentlich vereinigte
Gesellschaft, die Commandit-Gesellschaft und die anonyme
Gesellschaft.
Art. 47. Außer den vorgedachten drei Arten der
Handelsgesellschaften erkennt das Gesetz noch Handelsver-
bindungen zu einzelnen Unternehmungen auf gemeinschaft-
lichen Gewinn und Verlust als gültig an.

*) Wenige Tage bevor mit dem Drucke dieser Abhandlung begonnen
werden mußte, erschien in dem Ersten und Zweiten Hefte des
Dritten Bandes der G o l d sch m i d t 'schen Zeitschrift die Abhandlung
über das Wesen des Indossaments von Volkmar und Loewy.
So willkommen es gewesen wäre im Laufe der vorstehenden Aus-
führungen auf jene Arbeit Hinweisen zu können, die theils in sehr
wesentlichen Punkten zu denselben Resultaten gelangt, theils die
gewonnenen Resultate als in Einklang mit dem positiven Recht
nachweist, so bleibt doch in Anbetracht des obigen Grundes nichts
übrig, als in diesen wenigen Worten sich nachträglich auf die citirte
Abhandlung ausdrücklich zu beziehen.

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