Full text: Neues Archiv für Handelsrecht (Bd. 2 (1860))

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1. Anfechtung geleisteter Zahlungen

habe, daß es eine secomwoäation bill sei, die aus keinem
wirklichen Anspruch an den Falliten beruhe, und durch diesen
Umstand in Gemeinschaft mit dem der beabsichtigten Compen-
satio» wird die mala fides des Inhabers begründet. Da
indessen, wie bei Archbold ecl. Flacher I. S. 123 ausdrücklich
bemerkt wird und in der Natur der Sache liegt, das bloße
Wissen um die Eigenschaft der aeeowmoäalion biii das Recht
des Inhabers keinesweges schmälert, wenn er nur Valuta
gegeben hat; da aber bei De Ger nicht angegeben wird,
daß keine Valuta gegeben worden, so scheint es doch immer-
hin, als müsse erhebliches Gewicht auf die beabsichtigte Com-
pensation zur Schmälerung der Fallitmasse gelegt werden.
Die Bestimmungen der Preußischen Concurs-Ordnung
vom 8. Mai 1855 100 und 101) schließen sich genau den
oben angeführten Bestimmungen des Französischen Rechts an.
Zahlungen sind anfechtbar, wenn der Empfänger die' Zahlungs-
Einstellung des Schuldners gekannt; ohne solche Kenntniß
sind Pfandbestellungen — so fern solche nicht bei Entstehung
der Schuld oder doch vor den zehn Tagen ausbedungen
worden — Zahlungen nicht fälliger Schulden und Hingaben
an Zahlungsstatt anfechtbar, wenn nach der Zahlungs-Ein-
stellung oder innerhalb der nächst vorangegangenen zehn Tage
vorgenommen. Als Motiv dieser Unterscheidungen wird in
den Verhandlungen geltend gemacht, daß diese ungewöhnlichen
Arten der Befriedigung als ein sicheres Zeichen angesehen
werden können, daß beide Theile in der gewissen Aussicht auf
die Concurs-Eröffnung zum Zweck einer Benachtheiligung
der übrigen Gläubiger gehandelt haben. Von Interesse ist,
daß der von der Regierung vorgelegte Entwurf in formell
richtiger Consequenz die von dem Französchen Rechte für
Wechselzahlungen zugelassene Ausnahme verwarf. Darnach
sollte auch gegen den Wechsel-Inhaber, der nach erlangter
Kenntniß von der Zahlungs - Einstellung des Acceptanten
Zahlung angenommen hatte, die Rückforderung — jedoch nur
innerhalb dreier Monate nach der Concurs-Eröffnung —

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