Metadaten : Vermischte Schriften (5)

über  die  Ehescheidung.
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Diese  Hoffnung  wird  bestärkt  durch  die  Wahrnehmung,
daß  jetzt,  selbst  nach  ausgesprochener  Scheidung,  die
Fälle  nicht  selten  sind,  in  welchen  die  geschiedenen
Ehegatten  sich  durch  eine  neue  Ehe  wieder  vereinigen
(S.  247.).  Was  aber  hier,  selbst  nach  diesem  äußersten ¬
  Schritt,  geschieht,  wird  ohne  Zweifel  weit
häufiger  in  Folge  einer  bloßen  Trennung  von  Tisch
und  Bett  eintreten.
Man  könnte  gegen  dieses  Institut  die  Einwendung
versuchen,  daß  es  inconsequent  sey,  wichtige  und  minder ¬
  wichtige  Scheidungsgründe  jetzt  noch  zu  unterscheiden, ¬
  nachdem  der  neueste  Entwurf  alle  Scheidungsgründe ¬
  nur  unter  der  Bedingung  zugelassen  hat,
daß  sie  im  einzelnen  Fall  den  wichtigsten  (Ehebruch
und  bösliche  Verlassung)  gleich  kommen!).  Allein
diese  Einwendung  wird  durch  die  Erwägung  befeitigt,
daß  die  im  einzelnen  Fall  anzuerkennende  Gleichstellung ¬
  oft  objectiv  sehr  zweifelhaft  bleiben  wird,  und
daß  in  solchen  Fällen  gerade  die,  auch  an  sich  schon
heilsame,  temporäre  Trennung,  wenn  sie  ohne  Erfolg
bleibt,  ein  Mittel  darbietet,  die  zur  Scheidung  hinreichende ¬
  Schwere  der  vorliegenden  Thatsachen  mit
voller  Ueberzeugung  zu  erkennen.
Die  Trennung  von  Tisch  und  Bett  ist  als  ein
neues  Rechtsinstitut  zu  betrachten;  sie  schließt  sich
)  Beilage  B.  §.  2.
            
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