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II. Namenregister.
Kleinschrod, G. A.; Etwas über die Lehre vom corpus delicti
im Allgemeinen; III, (a) a, 38.
über das Verbrechen des Dardanariats; III, (a) b, 90.
über die Vernehmung über gewisse Punkte, ob solche eine zulässige -
Proceßart in peinlichen Fällen? III, (a) c, 1.
Ueber die Unterschlagung anvertrauten Staatsvermögens (crimen -
de residuis), III, (a) d, 103.
Ueber die Veranlassungen, eine Generaluntersuchung anzustellen,
insbesondere über Denunciationen und Gerüchte, IV, (a) b, 1.
Von Münzverbrechen nach allgemeinen und positiv rechtlichen
Grundsätzen, IV, (a) b, 141.
Grundzüge der Theorie von Beweisen in peinlichen Sachen,
IV, (a) c, 44.
Ueber das Geständniß als Beweismittel in peinlichen Fällen,
IV, (a) d, 83.
Ueber den Beweis durch Urkunden in peinlichen Fällen, V, (a)
68.
Ueber den Beweis durch Augenschein und Kunstverständige, V,
a) c, 1; VI. (a) a, 1; I, 664.
Merkwürdiger Rechtsfall eines begangenen Todtschlags, V, (a)
d, 22.
Ueber den Beweis durch Zeugen in peinlichen Sachen, VI, (a)
c, 34; VII, (a) b, 1; I, 664.
Bemerkungen über das österreichische Gesetz über Verbrechen
und schwere Polizeiübertretungen, VI, (a) d, 23; I, 669.
Ueber den Einfluß der veränderten Staatsverfassung Deutschlands -
auf das Criminalrecht, VII, (a) c, 355; I, 477.
Entwurf eines Gesetzbuchs fük die churpfalz=baierischen Staaten;
besprochen in IV, (a) d, 145.
Grundzüge der Lehre von Zurechnung der Verbrechen, I, 1.
Unterschiede des gemeinen deutschen und baierischen Criminalrechts -
in der Lehre von Verbrechen, I, 203.
Systematische Entwickelung der Grundbegriffe rc. des peinlichen
Rechts rc. 3 Thle. Erlangen 1799; 1805; besprochen in II, (a)
d, 17; I, 479.
Abhandlungen aus dem peinlichen Rechte und peinlichen Processe. -
Erlangen 1798; besprochen in I, (a) d, 135 und Erlangen -
1806 No. 14 vom Ersatz des durch Verbrechen gestifteten
Schadens nach der Natur der Sache und dem peinlichen Rechte;
besprochen in I, 483.
Doctrina de reparatione damni delicto dati etc. Wirceburgi
1798; besprochen in I, (a) d, 134; II, (a) d, 35.
Vollständige Einleitung in die Lehre von der peinlichen Gerichtsbarkeit -
2c. I, 662.
Ueber den bürgerlichen Tod als Criminalstrafe, II, 65.
Ueber das Verhältniß des Civil= und Criminalprocesses beim
Zusammentreffen eines Civil= und Criminalpunktes in derselben
Rechtssache, II, 257.
Ueber unverschuldete Sinnenverwirrung als Strafaufhebungsgrund, -
erläutert durch einen Criminalfall, II, 421.
Vorlage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin