Metadaten : Archiv des Criminalrechts (N.F. 2. Abschn. 1857, Beil.-H. = Reg.1798/1856 (1857))

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II.  Namenregister.
Kleinschrod,  G.  A.;  Etwas  über  die  Lehre  vom  corpus  delicti
im  Allgemeinen;  III,  (a)  a,  38.
über  das  Verbrechen  des  Dardanariats;  III,  (a)  b,  90.
über  die  Vernehmung  über  gewisse  Punkte,  ob  solche  eine  zulässige -
  Proceßart  in  peinlichen  Fällen?  III,  (a)  c,  1.
Ueber  die  Unterschlagung  anvertrauten  Staatsvermögens  (crimen -
  de  residuis),  III,  (a)  d,  103.
Ueber  die  Veranlassungen,  eine  Generaluntersuchung  anzustellen,
insbesondere  über  Denunciationen  und  Gerüchte,  IV,  (a)  b,  1.
Von  Münzverbrechen  nach  allgemeinen  und  positiv  rechtlichen
Grundsätzen,  IV,  (a)  b,  141.
Grundzüge  der  Theorie  von  Beweisen  in  peinlichen  Sachen,
IV,  (a)  c,  44.
Ueber  das  Geständniß  als  Beweismittel  in  peinlichen  Fällen,
IV,  (a)  d,  83.
Ueber  den  Beweis  durch  Urkunden  in  peinlichen  Fällen,  V,  (a)
68.
Ueber  den  Beweis  durch  Augenschein  und  Kunstverständige,  V,
a)  c,  1;  VI.  (a)  a,  1;  I,  664.
Merkwürdiger  Rechtsfall  eines  begangenen  Todtschlags,  V,  (a)
d,  22.
Ueber  den  Beweis  durch  Zeugen  in  peinlichen  Sachen,  VI,  (a)
c,  34;  VII,  (a)  b,  1;  I,  664.
Bemerkungen  über  das  österreichische  Gesetz  über  Verbrechen
und  schwere  Polizeiübertretungen,  VI,  (a)  d,  23;  I,  669.
Ueber  den  Einfluß  der  veränderten  Staatsverfassung  Deutschlands -
  auf  das  Criminalrecht,  VII,  (a)  c,  355;  I,  477.
Entwurf  eines  Gesetzbuchs  fük  die  churpfalz=baierischen  Staaten;
besprochen  in  IV,  (a)  d,  145.
Grundzüge  der  Lehre  von  Zurechnung  der  Verbrechen,  I,  1.
Unterschiede  des  gemeinen  deutschen  und  baierischen  Criminalrechts -
  in  der  Lehre  von  Verbrechen,  I,  203.
Systematische  Entwickelung  der  Grundbegriffe  rc.  des  peinlichen
Rechts  rc.  3  Thle.  Erlangen  1799;  1805;  besprochen  in  II,  (a)
d,  17;  I,  479.
Abhandlungen  aus  dem  peinlichen  Rechte  und  peinlichen  Processe. -
  Erlangen  1798;  besprochen  in  I,  (a)  d,  135  und  Erlangen -
  1806  No.  14  vom  Ersatz  des  durch  Verbrechen  gestifteten
Schadens  nach  der  Natur  der  Sache  und  dem  peinlichen  Rechte;
besprochen  in  I,  483.
Doctrina  de  reparatione  damni  delicto  dati  etc.  Wirceburgi
1798;  besprochen  in  I,  (a)  d,  134;  II,  (a)  d,  35.
Vollständige  Einleitung  in  die  Lehre  von  der  peinlichen  Gerichtsbarkeit -
  2c.  I,  662.
Ueber  den  bürgerlichen  Tod  als  Criminalstrafe,  II,  65.
Ueber  das  Verhältniß  des  Civil=  und  Criminalprocesses  beim
Zusammentreffen  eines  Civil=  und  Criminalpunktes  in  derselben
Rechtssache,  II,  257.
Ueber  unverschuldete  Sinnenverwirrung  als  Strafaufhebungsgrund, -
  erläutert  durch  einen  Criminalfall,  II,  421.
Vorlage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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