Full text: Neues Archiv der preußischen Gesetzgebung und Rechtsgelehrsamkeit (Bd. 2 (1803))

10.4. Declaration wegen des bei Freilassung der zu einem Lohn- oder Fidei Commißgute in dem Fürstenthum Minten, und den Grafschaften Ravensberg, Lingen u. Tecklenburg gehörenden Eigenbehörigen zu beobachtenden Verfahrens v. 14. März 1802

399

IV.
Declaration wegen des bei Freilassung
der zu einem lehn- oder Fideicommiß-
Gute in dem Fürftenthum Minden,
und den Grafschaften Ravensberg,
Lingen und Tecklenburg gehörenden
Eigen behbrigen zu beobachtenden
Verfahrens.
Seine Königl. Majestät von Preußen rc. Unser
Allergnädigster Herr haben mit besonderm Wohlge-
fallen vernommen, daß verschiedene Gutsbesitzer
in dem fürftenthum Minden und den Graf»
schäften Ravensberg, Lingen und Tecklen»
bürg darauf bedacht sind, das Verhältniß der zu
ihren Gütern gehörenden Eigenbeyörigen,
Höchstdero Intention gemäß, zu erleichtern, und
dieselben der Unterthänigkeit entweder ganz zu
entlassen, oder doch die von ihnen vormals ge-
leisteten Naturaldienste und unbestimmten Prästativnen
durch ein billiges Uebcrcinkommen, in verhältniß-
mäßige gleichförmige jährliche Abgaben zu verwan-
deln.
Da indessen Seiner Königl. Majestät »orgetragen
worden, daß diese für die Wohlfahrt des Ganzen!so
nützliche Unternehmung, besonders bei Fideicommiß-
oder Lehns-Gütern durch die nach den bestehenden
Gesetzen erforderliche Zuziehung sämmtlicher vorhan-
denen Fideicommiß - und Lehnsfolger außerordentlich
erschwert und nicht selten ganz unmöglich gemacht

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer