= 397
wenn der Gegentheil behauptet hat, daß das D^eret
dennoch die Rechtskraft beschritten habe, diese Be,
Häuptling als eineThatsache zur Instruction gezo «n
und darüber hiernächst mit erkannt worden. Bei
der Ungewißbeit des ehemaligen polnischen Gerichts»
brauchs, und da auch der Inhalts Eures Berichl-
von den polnischen Rcchrsgriehrten behauptete Satz:
daß wenn eine Appellation von dem Rechte
erster Instanz abgeschlagen woed-n, und der
Appellant sich darüber nicht binnen Einem
Jahre und 6 Wochen beschwert hatte, so»
dann das Decrer ipso jure rechtskräftig ge,
worden;
von den übrigen Collegiis mit guten Gründen be-
zweifelt wird, und bei denselben nie zur Anwendung
gebracht worden, finden Wir das angezeigte Verfah-
ren den Verhältnissen völlig angeinessrn, um so mehr,
-a der Zeitraum, wo nach gesetzlichen Vorschriften
aus einem rechtskräftigen polnischen Decret ohne
weiteres Verfahren die Exeeution verfügt werden
könnte, bereits längst verstrichen ist, mithin in allen
Fällen ohnehin jedeSmal ein neuer Prozeß ringelritet
werden muß, auch der causarum nullitatis und resti-
tutionis, die gegen ein j.:des Urtel Statt fanden, nach
polnischem Gerichtsbrauch so viele waren, daß über
die Recktskräfti-keit der polnischen Decrete im All-
gemeinen keine bestimmten Grundsätze festqesetzt wer-
den können. 'Ihr habt daher diesem gen,aß alle bei
Euch einkommende Appellationen gegen polnische De-
krete ohne Rücksicht auf einen gewissen Zeitraum an-