Full text: Neues Archiv der preußischen Gesetzgebung und Rechtsgelehrsamkeit (Bd. 2 (1803))

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Landguts. Es ist dem Tcutschen eine neue
Erscheinung, adliche Landgüter in Süd.', Neu-,
Ost» und Westprenßen in, io, 20 und mehr
Theilrn, deren jedes oft nur einige hundert
Pohlnische, Gulden werth, dennoch oder als
«in« .selbstständige adliche Besitzung angese,
hen ist, und ein, eignes Folium im Hyvothe,
- ken-Buch erhalten muß, vorzufinden. Ob der
Ursprung so vieler kleinen adl'chen Besitzthü-
nier. in wiederholten Zerstückelungen, unter
Lebendigen oder auch bri Erbtheilungen; oder
in der Ercheilunz des Adeis an ganze Dorf-
schaftrn und Distrikte zu finden ftp, dürfte
schwerlich zur vollständigen Evidenz zu brin-
gen scyn. .
Beute — Ein Baum im Walde- welcher zur Die,
.. nrnzucht eingerichtet ist. B e f! 0 g e n e B e u
. . , . te, worin sich ein Schwarm befindet.
Beutner — Personen, welche über die Bruten ei-
.... nes gewissen Distrikts gewöhnlich, wie es
scheint, als Pächter oder Erbzinslcuie die
Aufsicht hatten, eine Art von Commun unter
sich ausmachten, welcher die Beutner-Ael-
teste n vorgesrtzt waren. Sie hatten, wenig-
sten- in einigen Starosteien, die Verpflichtung
auf sich, von Zeit zu Zeit die Grenzen de-
WaldrS zu begehen und überhaupt gegen die
Eingriffe der Erenznacbbarn des starosteili»
eben Waldes zu wachxn. Daher , selten rin
Grenz-Pcozeß wider den Fiscas geführt wird,
ohne daß Beutner als Zeugen, vorkämen. .
Bonum, Bona — wie im Teutschen: Gut, Güter;
statt, Landgut, Landgüter.
Borowe — aus dem Pohlnischen; Heideläufer,
Waldwürter.
Nnnt Archi» »-Dst. ri.Hst. Ä a

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