8.5.
Ueber die Form der Edictal-Citationen, welche in Moratorien-Sachen erlassen werden
:
Rescript des Justiz-Ministerium vom 5ten Dec. 1801
nach ausgemittelter Richtigkeit seiner Forderung seine
Befriedigung zu erwarten habe.
Nach diesen Bestimmungen habt Jhe
Euch in vorkommenden Fällen gebührend zu
achten, und Wir sind re. Gegeben Berlin, den 4ten
December iSor.
Auf Sr. König!. Majestät alleegnädigsten
Special-Befehl.
d» Reck. d. Goldbeck. v. Thulemeier, v. Massen»,
v. Arnim.
An .
die Regierung ,
zu Plvck. ^ ‘ ■ -
V.-
Ueber die Form der Edictal-Citatlonen,
welche in Moratorien-Sachen erlas-
sen werden.
(Zur allg. Gerichtr-Orvn. Th.r. Til.47. §.56.) (
'*> * '
Anfrage der- Neu-Hstpreußischen Regierung
' zu Plock. '
Die hiesige Juden»G«meine hat auf ein General«
Moratorium gegen ihre sammtlichen Gläubiger, de.
neu sowohl die jetzige Gemeine als ihre Vorfahren
schuldig geworden sind, provocirt. Gegen die- Ge-
such ist nichts zu erinnern gefunden, und die In-
struction desselben veranlaßt worden. 'f'