Full text: Neues Archiv der preußischen Gesetzgebung und Rechtsgelehrsamkeit (Bd. 2 (1803))

5.11. Stehet dem Richter die Befugniß zu, Appellationen gegen ein Erkenntniß, zu deren Unterstützung keine rechtlichen erheblichen Gründe angeführt werden können, per Decretum abzuschlagen? Rescript des Justizministeriums v. 10. Oct. 1801

16g
auch, wenn andere in einem angesehenen Richter-
Amt stehende Justi; - Bediente Eures Departements,
Gesuche dieser Art erreichen sollten, sie diesem ge-
mäß abschiäglich zu bescheiden. Sind re. Gegeben
Berlin, den iten October 1801.
Auf Sr. König'. Majestät allcrguädigsten
Special »Befehl.
von Goldbeck.

XI.
Stehet dem Trichter die Befugnist zu,
Appellationen argen ein Erkenntnis;,
zu deren Unterstützung keine rechtli-
chen erheblichen Gründe angcführet
werden können, per Oecrerum abzu-
schlagen?
Anfrage der Regierung zu - Marie,iwerdcr.
Der N. hat den N. d>". aus einem Schuldschein
wegen einer Summe von 200 Rthlr. in Anspruch
genommen; es ist vom Beklagten der Einwand der >
nicht erhaltenen Valuta gemacht, und hierüber dem
Kläger der Eid deferirt, von diesem acccvtirt und
in der ersten Instanz bereits abgcleistct worden. Dies
hat denn auch die Verurttzeilung de- Beklagten zur
Zahlung der 200 Rthlr. zur nochwrndiaen Wirkung
gehabt, welche xcr femeiitiam der ersten Instanz er-
folgt ist.

Gegen

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