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12. Associationen von Gewerbtreibenden
die spätere Aufnahme neuer Mitglieder meistens Vorbe-
halten ist.
' Das Verhältniß der Mitglieder zur Vereinigung gestaltet
sich folgendermaßen: dieselben haben von ihnen selbst (nicht
von Dritten) verfertigte Arbeiten in das gemeinsame Verkaufs-
local zu senden; die Mitglieder müssen — so ist es mehrfach
vorgeschrieben — behufs Completirung des Lagers stets für
einen gewissen Werth (z. B. 200 $, 400 } ) Arbeiten zum
Verkauf stehen haben, und, sobald ein Stück verkauft worden,
die hiedurch entstandene Lücke baldigst wieder ausfüllen. Den
Preis der Gegenstände bestimmen die Verfertiger selbst; alte
und unverkäuflich^ Sachen sind vom Lager zurückzunehmen,
<etwa dann, wenn dieselben ein Jahr daselbst gestanden haben),
oder es sind in solchen Fällen die Mitglieder auch wohl-ver-
pachtet, sich eine Herabsetzung des Preises durch den Vorstand
der Gesellschaft gefallen zu lassen. — In fast allen Statuten
ist es den Mitgliedern untersagt, die in ihrer Werkstatt'ge-
arbeiteten Gegenstände einem anderen Händler in Commission
zu geben, oder gar für eine andere Vereinigung zu arbeiten
und dorthin Sachen zum Verkauf zu senden (in einzelnen
Statuten ist dieses bei Geldstrafe, in anderen bei Strafe des
Ausschlusses untersagt), wie denn im Allgemeinen die Mitglieder
das Interesse der Vereinigung überall zu wahren gehalten
sind. — Erfolgen im Magazin Bestellungen, so werden die-
selben durch den Vorstand oder eine besondere Commission
nach einem gewissen Turnus den einzelnen Mitgliedern zur
Ausführung übergeben, wobei regelmäßig dasjenige Mitglied
vorzugsweise berücksichtigt wird, welches das Probestück, nach
dem die Bestellung erfolgte, angefertigt hat. Käufer und
Besteller von Gegenständen erfahren den Namen des Ver-
fertigers der. gekauften und bestellten Gegenstände nicht; die
Gesellschaft, als solche, verkauft und führt die Bestellungen
aus; ja in einigen Vereinigungen ist es den Mitgliedern
speciell untersagt, mit jenen in directe Verbindung zu
treten.
Der Austritt aus dem Vereine steht regelmäßig Jedem