Full text: Neues Archiv für Handelsrecht (Bd. 3 (1862))

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6. Uefcev die Folgen des Verzuges

Die erstere anlangend ist zunächst ^darauf aufmerksam zu
machen, daß die Armuth unserer Litteratur auf dem Felde
wissenschaftlicher Bearbeitung des Handelsrechtes in erhöhtem
Maaße bezüglich der rechtlichen Beurtheilung des Verkehrs
mit Staatspapieren sich geltend macht. Denn nur ein Bruch--
theil der Schriftsteller über Handelsrecht beschäftigt sich in
irgend nennenswerther Weise mit diesem wichtigen Gebiete
desselben und im Bereiche der Litteratur über den Staats-
papierhandel ist der wissenschaftlichen Ergründung der recht-
lichen Natur dieser Vertragsverhältnisse nur hie und da ein
spärlicher Platz gegönnt.
Nach einer von Zimmern im Archiv für civilist. Praxis
(Bd. 3, S. 130 ff.) geschehenen Anregung hinsichtlich der
Dispositionsbefugniß über den schuldigen, Gegenstand bei raoru
des anderen Theiles, gegen welche Thibaut") im Tone ge-
kränkter Autorität der strengen Wissenschaft auftrat, wagte sich
zunächst Souchay"") etwas kühner hervor, Zimmerns Be-
hauptungen vertheidigend und zu weiteren Konsequenzen, ins-
besondere für den Staatspapierhandel, hinausführendi
Er sucht die Vereinbarkeit der Klage auf die Cours-
Differenz mit den Grundsätzen des gemeinen Rechtes nachzu-
weisen, wofür er insbesondere kr. 1 pr., fr. 11, § 9 de A.
E. V., c. 4. 10 de A. E., fr. 135, § 2 de V. 0. geltend'
macht. Diesen Ausführungen, welchen man im Allgemeinen
nur beistimmen kann, schließt sich eine Betrachtung über die
Erlöschungsklausel an, in der Souchay, statt sie einfach als
einen Ausdruck der auf eine ohnehin rechtlich anzuerkennende-
Wirkung des Lieferungsvertrages gerichteten Willensmeinung
aufzufassen, nur ein puetuni commissorium erkennt und
deshalb die Herleitung der Differenzklage aus ihr verwirft.

*) Archiv für civ. Praxis, Bd. 5, S. 332—337.
**) Linde' s Zeitschrift für Civilrecht und Prozeß, Bd. 2, S. 448—467.
S.a. Souchay Anmerkungen zur sranfurterReformation, Bd.1,
(1848) S. 197 — 200, wo die gleichen Ansichten wiederholt vorge-
tragon werden.

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