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21. ZU Th. 2 Eit. 18. §. 255. Bestimmung wegen Be-
lohnung der Vermünder.
Anfrage des Pupillen-Collegii zu Vrieg.. . Seite 326
Rescript des Justiz-Ministerii.330
22. Zu Th. 2. Tit. 18. K. 681. Wenn der Vater die Te-
stamentarischen Vormünder von der unmittelbaren Di-
. rection des Pupillen-Collegii dispensier hat, und einer
' derselben in der Folge abgehct. so müssen die übrigen
unter spcciclle Obervormundschaftliche Aussicht gestcllet
werden. '
Rescript dcS Justi;-Ministerii. . . . . 331
23. Zu Th. 2. Tit. 20. §. «5. Gegen unbemittelte Per-
sonen der niedern Volks-Classe soll nicht auf Geld-.
- strafen erkannt werden. .
Rescript des Justi;-Ministerii. . . ... 33z
Zu Th. 2, Eit. 20. §. 319. Einem jeden cigenthüm-
lichcn oder sonstigen rechtmäßigen Besitzer der Jagd
stehet. da§-abgepfändete Jagdgeräth zu.
Anfrage der Cammcr-Justiz-Deputation zu Posen. 335
Rescript des General-Directorii u. Justiz-Ministerii. 339
25. 3» Th. 2 Tit. 20. §. 1271. Ueber die Grundsätze
bei Bestrafung des Wuchers.
Allerhöchste Cabincts-Ordre. . r ... 342
II. Ressort - Verfassung.
1. Die Entscheidung der Frage, ob die Commune zu Asel
befugt sei, ihre Haupt Ableitungs- Canäle auf einert
einzigen Mühlen Canal zn eoneentriren, wird zum Ca- '
ineras-Ressort verwiesen.
Abfrage der Ostsriestschen Regierung. . 344
Rescript des Justiz-Ministerii. .... 3^7
2. Der Prozeß in Sachen des freien Einsassen Äcubauer
Amts Zelgniewo wider das Forstamt daselbst wegen
HolzungS-Gerechtigkeit in den Zelgnicwoschett Forsten
wird. zum Ressort des Landes Justiz - Collegii ver-
wiesen.
Beschluß dcrJuriödietionS Commission. . . 34g
Allerhöchste Cabisseks-Ordre. ; ; ; ; .353