13. Ztt Tb. 2. Tit. 2. ß. 622. -Welchem Theile J>it Er-
zichu-ig eines unehelichen KindeS nach .zurückgelegten
'vierten Jahre zu überlassen scy. ,
Anfrage der Regierung zu Lingett. . . Seite 297
Rescript des Justiz - Ministerii.300
14. Zu Th. 2. Tit. 7. 8 250. Ueber die Verpfandung
der Rustical-Grundstücke in Schlesien.
Anfrage der Ober Amts Regierung zu Drieg. . 301
Rescript des Justi;-Ministerii. . , ,,, . 304
15. Zu Th. 2. Tit. 8. §• 770. Ob au6 Meßwcchseln wor-
in die Zeit der Ausstellung nicht nach dem Tage son-
dern allgemein nach der Mcsizeit bestimmt worden, die- ,
Wcchselklage statt sinde.
Anfrage der Regierung zu Warschau. . ,. .-,<,5
Rescript dcö Justiz-Ministerii.' . . - . 30s
16. Zu Th. 2. Tit. 10. §. 52. Oie Cantonpflichtigkcit
dcr Söhne der Ausländer betreffend.
Allerhoü)ste Cabincts-Ordre. .... 309
Circular Rescript des Justiz-Ministerii.' . . zu
17. Zu Th. 2. Tit. 11. §. 447. I» welcher Kirche Kin-
der von.Aeltern verschiedener Glaubens-.Bekenntuiße
getauft werden müssen.
Rescript des Justi;-Ministerii.. . . 3iL
18. Zu Th. 2. Tit. 15. §. so. Das Graben des Bern-
steins soll in Pommern nicht zu den Regalien gerech-
net, und die Bernstein-Angelegenheiten sollen über-
haupt der Krieges - und Domainen-Cammer überlas-
sen werden.
Allerhöchste Cabincts- Ordre. . .' * « [313
Rescript dcs Justiz Ministerii- .... Sl4
in. Zu Th. 2. Tit. 16. §. 109. Declaration wegen Ueber-
lassung de- Grund und Bodens an die Bergbautrei-
benden Gewerk« zur Anlage der Abfuhrwege uud Nie- •
Verlagen. . . . . . . . 3i5.
20. Zu Th. 2. Tit. 17. §- i4i. 174. Verordnung, betref-
fend die Befreiung der unmittelbaren StaatS-Diener
bei Veränderung ihres Wohnsitzes innerhalb Landes
vom AbfahrtS-Gelbe. ...319