Formulare.
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richt zu Hüttenthal ergebenst, diese meine freiwillig geschlossene ¬
und reiflich überlegte Disposition zur gerichtlichen Aufbewahrung ¬
anzunehmen. Weiter habe ich nichts zu verfügen.
Hüttenthal, den 10. November 1840.
August Rabe, Stadtsecretair.
Ich habe dieses Kodizill eigenhändig ge- und unterschrieben. ¬
V.
Ein Kodizill, welches sich auf ein Testament beziehet und in
demselben durch die Vorbehaltungs-Klausel bestätigt ist.
Ich, Johann Christian Pfund will das von mir am 24.
Dezember 1839 vor Gericht errichtete Testament auf folgende ¬
Weise abgeändert haben:
Das dem Georg Krankenhagen verschaffte Legat von
fünftausend Gulden soll gänzlich aufgehoben sein.
2) Das der Demoisell Amalie, jüngsten Tochter des Herrn
Kaufmann Hammer zu Würzburg, zu einem Brautschatze =
vermachte Vermächtniß von dreitausend Gulden,
soll auf die Summe von zweitausend Gulden Rheinischer ¬
Währung herabgesetzt sein.
3)
Meine Base, Auguste Loder, soll eintausend Laubthaler
als Vermächtniß erhalten, weil sie nunmehro verheirathet ¬
ist und von dem ihr bestimmten Legate keinen Nutzen ¬
mehr hätte.
4)
Da der Dr. jur. Herr Leopold Salzmann, welchen ich
zum Exekutor meines letzten Willens ernannt habe, mit
Tode abgegangen ist; so ernenne ich den Herrn Dr. Julius ¬
Dennelius zum Exekutor sowohl meines am 24.
Dezember 1839 errichteten letzten Willens, als auch der
gegenwärtigen neuen von mir gemachten Verordnungen
mit der Bitte, daß er jenen und diese auf das Genaueste
vollziehe, und für seine Bemühungen ein Vermächtniß
von sechshundert Gulden annehme.
Uebrigens erkläre ich, daß gegenwärtiges Kodizill eben
so gültig sein soll, als wenn es schon nach seinem ganzen
Inhalte in meinem gerichtlich aufgenommenen Testamente
enthalten wäre; dessen zu Urkund habe ich dieses Kodizill
unterschrieben und besiegelt.
Gescheben zu Merseburg, den 20. April 1840.
(L. S.) Gottfried Lange
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