thumbs : Kuhn, J. Friedrich: Anleitung, wie rechtsgültige Testamente außergerichtlich entworfen und ohne Zuziehung eines Juristen errichtet werden können

Formulare.
125
richt  zu  Hüttenthal  ergebenst,  diese  meine  freiwillig  geschlossene ¬
  und  reiflich  überlegte  Disposition  zur  gerichtlichen  Aufbewahrung ¬
  anzunehmen.  Weiter  habe  ich  nichts  zu  verfügen.
Hüttenthal,  den  10.  November  1840.
August  Rabe,  Stadtsecretair.
Ich  habe  dieses  Kodizill  eigenhändig  ge-  und  unterschrieben. ¬

V.
Ein  Kodizill,  welches  sich  auf  ein  Testament  beziehet  und  in
demselben  durch  die  Vorbehaltungs-Klausel  bestätigt  ist.
Ich,  Johann  Christian  Pfund  will  das  von  mir  am  24.
Dezember  1839  vor  Gericht  errichtete  Testament  auf  folgende ¬

Weise  abgeändert  haben:
Das  dem  Georg  Krankenhagen  verschaffte  Legat  von
fünftausend  Gulden  soll  gänzlich  aufgehoben  sein.
2)  Das  der  Demoisell  Amalie,  jüngsten  Tochter  des  Herrn
Kaufmann  Hammer  zu  Würzburg,  zu  einem  Brautschatze =
  vermachte  Vermächtniß  von  dreitausend  Gulden,
soll  auf  die  Summe  von  zweitausend  Gulden  Rheinischer ¬
  Währung  herabgesetzt  sein.
3)
Meine  Base,  Auguste  Loder,  soll  eintausend  Laubthaler
als  Vermächtniß  erhalten,  weil  sie  nunmehro  verheirathet ¬
  ist  und  von  dem  ihr  bestimmten  Legate  keinen  Nutzen ¬
  mehr  hätte.
4)
Da  der  Dr.  jur.  Herr  Leopold  Salzmann,  welchen  ich
zum  Exekutor  meines  letzten  Willens  ernannt  habe,  mit
Tode  abgegangen  ist;  so  ernenne  ich  den  Herrn  Dr.  Julius ¬
  Dennelius  zum  Exekutor  sowohl  meines  am  24.
Dezember  1839  errichteten  letzten  Willens,  als  auch  der
gegenwärtigen  neuen  von  mir  gemachten  Verordnungen
mit  der  Bitte,  daß  er  jenen  und  diese  auf  das  Genaueste
vollziehe,  und  für  seine  Bemühungen  ein  Vermächtniß
von  sechshundert  Gulden  annehme.
Uebrigens  erkläre  ich,  daß  gegenwärtiges  Kodizill  eben
so  gültig  sein  soll,  als  wenn  es  schon  nach  seinem  ganzen
Inhalte  in  meinem  gerichtlich  aufgenommenen  Testamente
enthalten  wäre;  dessen  zu  Urkund  habe  ich  dieses  Kodizill
unterschrieben  und  besiegelt.
Gescheben  zu  Merseburg,  den  20.  April  1840.
(L.  S.)  Gottfried  Lange
4
fian.
82
8A
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer