Volltext : Zeitschrift für wissenschaftliche Bearbeitung des preußischen Rechtes (Bd. 2 (1834))

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„es sei aus der Geschichte bekannt, baß, wenn nicht alle,
doch die meisten Lehne in der Mark Brandenburg, Pom-
mern und Mecklenburg anfangs nicht beneücia colJata
a principibus, sondern allodialia bona gewesen, welche
hernach a possessoribus nobilitatis als feuda a supe-
riori recognoscirt worden, und also ex origine in vielen
Stücken etwas behalten."
■ Diese übrigens nicht naher gerechtfertigte Behauptung
ist an sich ungenügend, und überdies unrichtig, wenn sie
dahin verstanden werden sollte: daß die märkischen Lehne,
ihrem Ursprünge und ihrer Beschaffenheit nach, den pom-
merschen gleich waren. Die pommerschen Lehne, deren
Entstehung in eine Zeit fällt, wo das Herzogthum Pom-
mern noch von seinen eigenen wendischen Fürsten beherrscht
wurde, die mit dem deutschen Reiche im 12. Jahrhundert
in Lehnsverbindung traten, sind in der. Regel uneigentliche,
und zwar aufgetragene Lehne,
Zettwachs pommersches Lehnrecht, 1832., S. 1 und
folgende,
indem der Adel in Pommern, dem Beispiele des Fürsten
folgend, diesem die bis dahin eigenthümlich besessenen Gü-
ter zu Lehn auftrug. Aus dieser Entstehungsweise lassen
sich viele Eigenthümlichkeiten des pommerschen Lehnrechts
erklären.
Ganz anders gestaltete sich die Sache in der Mark.
Die Mark wurde nach und nach, und zwar zuerst die Alt-
mark — damals Nordmark genannt — erobert. Als Grenz-
provinz gegen die benachbarten slavischen Länder, erhielt sie
eine ganz militärische Verfassung, indem-Burgen ange-
legt und .die Ländereien an die Burgmannschasten mit der
Verpflichtung vertheilt wurden, dafür den Kriegsdienst zu
leisten: daraus entstand hier die Lehnsverbindung. Etwas
anders verhielt es sich zwar in den übrigen Theilen der

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