Full text: Zeitschrift für wissenschaftliche Bearbeitung des preußischen Rechtes (Bd. 2 (1834))

21. Zur Geschichte des märkischen Provincialrechts

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XVIII.
Zur Geschichte des märkischen Provmcialrechts. ')

Seit langer Zeit schon hat man Versuche gemacht,
ein besonderes Gesetzbuch für- die Mark Brandenburg zu
entwerfen; namentlich sind wahrend der letzten zwei Jahr-
hunderte mehrfach ernstliche Anstalten zu diesem Zwecke ge-
troffen worden. Ein wunderbares Geschick hat' aber jedes-
mal die wirkliche Ausführung in dem Augenblicke vereitelt,
wo alles vorbereitet schien, das Werk ins Leben treten zu
lassen; ja es sind demnächst auch die Resultate der veran-
laßten Sammlungen zum Theil gänzlich wieder verloren
gegangen, ungeachtet der Rechtszustand der Mark schon früh
eine Zusammenstellung der provincialrechtlichen Normen als
sehr wünschenswerth erscheinen ließ.
Die, die nachherige Kurmark Brandenburg bildenden,
Landestheile, zu der Zeit, als die Deutschen bis hierher vor-
drangen, von slavischen oder wendischen Stämmen bewohnt,
wurden erst nach und nach, und zwar zuerst die Altmark,
dann die Priegnitz oder Vormark, hiernächst das Havel-
land, die Lande Barnim und Teltow, oder die jetzige
Mittelmark, endlich die jetzige Uckermark, welche früher zum
Theil zur Mittelmark gerechnet und wie diese überhaupt
in

1) Aus dem nächstens erscheinenden Werke des Herrn Kam-
mergerichtsraths Scholtz über das märkische Provincialrecht.

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