608 Wachtel: Zur Verbesserung der deutschen Aktien-Gesetzgebung.
vor dem Iuristentage dieses Jahres die zur Reform des Aktiengesell-
schaftswesens aus Veranlassung der Eisenacher Versammlung zur Be-
sprechung der sozialen Frage abgegebenen drei Gutachten der Herren
Wiener, Dr. Goldschmidt und Dr. Wehrend erschienen, obschon letztere
Versammlung erst aus den 12. und 13. Oktober er. anberaumt ist!!!
Die von dem 11. deutschen Juristentage bezüglich der Aktienge-
setzgebung gefaßten Beschlüsse lauten nun (nach dem Protokolle):
„Zur thunlichsten Verhinderung unsolider Begründung oder miß-
bräuchlicher Verwaltung von Aktiengesellschaften empstehlt es
sich, die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen namentlich in
folgenden Beziehungen zu ändern:
1) Die Gründer einer Aktiengesellschaft zu verpflichten, die für die
Begründung wichtigsten Angaben, namentlich diejenigen über
nicht in Geld bestehende Einlagen mittelst unterschriftlich voll-
zogener Prospekte kund zu geben.
2) Die Gründer ferner für jede veranlaßt Täuschung in Bezug auf
das Vorhandensein und den Werth der Aktienzeichnungen, sowie
in Bezug auf die geleisteten Einzahlungen verhaftet zu erklären.
3) Die Bestimmung aufzuheben, nach welcher es gestattet ist, nach
erfolgter Einzahlung von 40 Prozent die Zeichner von Inhaber-
Aktien von der Haftung für fernere Einzahlungen zu . befreien.
4) Die Gerichte zu ermächtigen, jeder Zeit auf Antrag einzelner
Aktionaire, wenn wichtige Gründe vorliegen, die Mittheilung
einer Bilanz oder sonstiger Aufklärungen nebst Vorlegung der
Bücher und Papiere anzuordnen, auch eine Untersuchung der Ge-
schäftsführung zu veranlassen.
5) Auch dem einzelnen Aktionaire, soweit es sein Interesse erheischt,
ein Klagerecht auf Jnnehaltung der gesetzlichen und statutarischen
Vorschriften über Geschästssühnmg, Bilanz und Gewinnvertheilung
zu gewähren."
Man kann diesen Beschlüssen im Allgemeinen Zweckmäßigkeit nicht
absprechen, allein von ihrer gesetzlichen Durchführung eine wesentliche
Verbesserung des Aktiengeseüschastswesens zu erwarten, wäre nach
meinem Dafürhalten zu sanguinisch. Die gesammte Tendenz dieser
Beschlüsse unterscheidet sich wesentlich von der in meinen 3 ersten An-
trägen enthaltenen dadurch, daß durch jene die Gründer eindringlicher
als seither vor Betrug gewarnt werden sollen, während ich ihnen von
vorn herein und ein für alle Mal die praktischen Gelegenheiten ent-