Full text: Zeitschrift für die deutsche Gesetzgebung und für einheitliches deutsches Recht (Bd. 6 (1872))

19.3. Aphorismen zur Theorie und Praxis des neuen preußischen Immobiliarrechts

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Levy: Aphorismen zur Theorie und Praxis

XVII.
Aphorismen zur Theorie und Praxis des neuen preu-
ßischen Jmmobiliarrechts.
Vom Herrn Rechts-Anwalt M. Levy in Berlin.
I.
Gegenwärtige Stellung des so genannten Surplus-tleservats.
Bekanntlich verordnet der Anh. §. 79 zu §. 648 Theil II. Tit. 1
Allg. Landrechts für den Fall der Auflösung einer gütergemeinschaft-
lichen Ehe durch den Tod der Ehefrau folgendes:
„Dem Vater, welcher sich nach dem Tode seiner Ehefrau mit
seinen minorennen Kindern auseinandersetzt, kann das Eigen -
thum des aus seinen Namen eingetragenen Grundstücks gegen
Einwerfung seines Erwerbungspreises in die zu theilende Masse
unter dem auf das Grundstück einzutragenden Vor-
behalte, daß bei einem höheren Verkaufe dieses
Grundstücks das Mehrere der gemeinschaftlichen
Masse Zuwachse, ohne gerichtliche Abschätzung oder Suhasta-
tion überlassen werden."
Die rechtliche Natur und die Wirkungen des hier bezeichneten
Vorbehalts, des sogenannten Surplus-Reservats, sind in der Literatur
und Rechtsprechung Gegenstand mannigfacher Controversen geworden.
So viel kann man jedoch als unstreitig annehmen, daß der fr. Vorbe-
halt dem Vater nicht eine Beschränkung des Eigenthums oder
Verfügungsrechts an dem Grundstücke, sondern nur eine obli-
gatorische Verbindlichkeit auferlegt, welche durch die Eintragung
im Grundbuche einen dinglichen Charakter erhält (vergl. u. A. die
Entscheidung des Obertribunals vom 12. April 1870, Striethorst Archiv
B. 77. S. 324 ff.).

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