Inhalt.
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Einleitung. .....1
I. Vorschriften des Reichsrechts. ..3
II. Das Königl. Sächsische Gesetz unter A über Kompetenzverhältnisse zwischen Justiz-
und Verwaltungsbehörden, vom 26. Januar 1635, im Allgemeinen und sein Ver-
hältniß zu 8 49 der Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen.8
III. Der „besondere Rechtstitel" in 8 11 des A-Gesetzes.. . . . . . . . . . 14
IV. Geschäftsführung ohne Auftrag.. ..20
V. Rückforderung wegen Leistung einer Nichtschuld. (Reichs-Zölle, -Steuern und
-Stempelabgaben.). . ... . ..23
VI. Zwangsenteignung nach sächsischem Rechte. Zu 8 ^ Ziffer 2 des A-Gesetzes. . 28
VII. Ansprüche wegen Mißbrauchs oder Ueberschreitung der Amtsgewalt oder Vernach-
lässigung der Amtspflichten. (Zur Auslegung von 8 7 Ziffer 3 des A-Gesetzes
und zu 8 11 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze und 8 154
des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873.) .. 34
Vlü. Staats- und Kommunalabgaben und andere Staats- und Kommunalleistungen.
(Zu 8 6 Ziffer 2 und 8 12 des A-Gesetzes.) ..44
IX. Vermögensrechtliche Ansprüche der öffentlichen Diener aus dem öffentlichen Dienste
und Zerfahren bei Defekten öffentlicher Vermögensverwalter.47
X. Eigenthum an fließenden Gewässern und Benutzung derselben. Fischerei. Wasser-
laufsberichtigungen. Ent- und Bewässerungsanlagen.f»5
XI. Rechte an öffentlichen Wegen. Wegebaupflicht. Rothweg..60
XII. Kirchliche Angelegenheiten. Schul- und Stiftungssachen. (8 9 des A-Gesetzes). 66
XIII. Bergwesen ..72
XIV. Bausachen. .75
XV. Gesindesachen.78
XVI. Militärleistungen ..82
XVII. Gewerbesachen. . .. 85
XVIII. Armenwesen und Unterstützungswohnsitz.. . 95
XIX. Kranken-, Unfall-, Jnvaliditäts- und Altersversicherung.99
XX. Zwangsvollstreckung wegen Geldleistungen in Verwaltungssachen.107
XXI. Zusammentreffen von Justiz- und Verwaltungspunkten. Auskunftsertheilung von
Seiten der Verwaltungsbehörden. (Zu 88 14 und 17 des A-Gesetzes). ... 110
Anhang. 112