Full text: Magazin für den gemeinen teutschen bürgerlichen Prozeß (Bd. 1, H. 1/2 (1829))

5.5. Anmerkung des Prof. Martin

143 lV. Ueber die Frage:
accessorische und keine gemischte, sondern eine
wahre Hauptinterveution seyn.
§. '7-
Es dürfte also hinlänglich bewiesen seyn,
daß es nur eine Haupt- und eine Nebeninter-
vention, aber keine gemischte gebe, und daß
nur Verwirrungen, und Widersprüche daraus
entstehen, wenn eine gemischte angenommen
wird.
Auch haben mehrere Rechtslehrer der letz-
tern gar nicht erwähnt, folglich bloß eine Prin-
cipal- und eine accessorische Intervention mit
Recht angenommen, von welchen ich nuv<£eUs
seid (1), Brunnemann (m), Berger (n)
Crainer (o) nennen will.

Anmerkung des Herausgebers
Prof. Martin.
Zudem wir dem juristischen Publico vor-
stehenden interessanten Aufsatz vorlegen und
zugleich
(I) Jurispr. för. §. ZZI.
(in) Oe procellu kori. Lsp. IZ. tt. rZ.
(n) Oecon. juxir. L. IV. Tit. XXVII.
<o) Obfervat. Tom. I. Obf. CCLXV.

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