Volltext : Koschak, Aldobrand: ¬Das österreichische Wechselrecht in einer theoretischen und praktischen Abhandlung

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3tens  die  Unterschrift  des  Ausstellers  nebst  dem
gewöhnlichen  Zusatze  Sola  an  mich  selbst.
Aufs  erste  die  Rubrik  enthält:
a)  den  Ort,  wo  der  Wechsel  ausgestellet  ist,
b)  das  Datum,  dieß  ist  Tag,  Monath,  und  Jahr
der  Ausstellung,  nebst  |  |
c)  der  auszuzahlenden  Geldsumme  in  Zahlen  geschrieben, =
  dann  |  |
d)  die  Gattung  der  Münze  oder  Geldes,  in  welcher =
  die  Zahlung  geschehen  soll;  jedoch  wird  bey  einer
Verschiedenheit  zwischen  Rubrik,  und  Jnhalt  des  Wechsels =
  immer  auf  dessen  Jnhalt  als  Regulativ  gesehen.
Aufs  zweyte  der  Jnhalt  des  trocknen  Wechsels
enthält:
e)  das  Datum,  wann  der  Wechsel  auszuzahlen =
  ist,
f)  die  Erklaͤrung  des  Ausstellers  zur  Zahlung,
g)  den  Ausdruck  Wechsel,  und  den  allgemeinen
Beysatz  Sola  Wechsel
h)  wird  die  Person,  oder  dessen  Ordre  nahmhaft
gemacht,  an  welche  der  Aussteller  die  Zahlung  zu  leisten =
  sich  verbindet
1)  die  auszuzahlende  Geldsumme  und  Münzsorte,
k)  den  Ausdruck  Valuta,  und  worin  selbe  gelaufen =
  ist,
die  Unterwerfung  dem  Wechselgerichte,  wenn
der  Aussteller  kein  berechtigter  Wechsler,  Handelsmann,
oder  privilegirten  Fabrikant  ist,  derer  Firma  bey  dem
Wechselgerichte  protocolliret  seyn  muß.
Aufs
            
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