Volltext: Kritische Zeitschrift für Rechtswissenschaft (Bd. 4 (1828))

i64 Juristische Praris.
Art eine umfassende und stete Anleitung zur Praxis nicht
bezweckt werden kann, und auch nicht bezweckt werden wollte.
Es macht hiernach, wie es dem Unterzeichneten scheint, die
Vorbereitungs-Praxis bei den Gerichten selbst das Bedürfnis
einer besonder« Anleitung fühlbar.
Dieses Bedürfnis kann befriedigt werden durch die söge,
nannten praktischen Collegien auf der Universität, in so fern
in denselben den Zuhörern nicht allein eine Anleitung zur eige-
nen Uebung in rechtswissenschaftlichen Ausarbeitungen ertheilt,
sondern auch eine gedrängte mit praktischen Uebungen verbun-
dene Darstellung dessen, was auf den Candidaten in der Pc«
riode der Vorbereitungspraxis wartet, und zugleich ein Leitfa»
den-für zweckmäßige Einrichtung seiner Geschäfte gegeben wird.
Nach diesen Rücksichten hat der Unterzeichnete sein prakti-
sches Collegium eingerichtet; diese Zwecke sucht er in denseiben
zu erreichen.
Aber der oben erwähnte anonhme Recensent glaubt aus
den vorliegenden Aufgaben schließen zu können, daß der Unter,
zeichnete diese Zwecke nicht erreiche. Hier muß zuerst auffal-
len, wie der Recensent ein solches Urtheil auf die 25 Aufga-
ben hin, welche die Sammlung enthält, sich erlauben kann.
Jeder, dem es überhaupt darum zu thun gewesen wäre, kein
unbilliges Urtheil zu fallen, würde sich gesagt haben, daß in
einem halbjährigen Practicum wenigstens noch einmal so viele
Aufgaben gegeben werden, daß also aus den gedruckten Auf»
gaben allein, welche zudem der Rec. zum Theile noch als
zweckmäßig gelten läßt, ein zuverläßigeS Urtheil über das
Practicum selbst nicht gefallt werden könne. (Der Unterzeichnete
theilt wirklich auch seinen Zuhörern wenigstens eben so viele
Aufgaben, als die Materialien enthalten, aus Gerichte - Acten
auSgezvgcn, zu Ausarbeitungen mit. Er ist dieß um so mehr
zu thun genöthigt, als er nicht blvS Aufgaben zu schrift»

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