4.1.7.
An et quo sensu servius non utilis fundo imponi possit? Ad LL. 15 et 19 D. de servitutib. Dissinaug. Etc. auctore Theoph. Henr. Frieder. Gaedcke, Rostochii 1826
Zimmern
jVtülilenbrucij*, doct. pandeet. cd. i. 2. ,\'A
«insicht, zu wünschen: aber er wurde durch das Bcdürfniß der
neuen Ausgabe überraschte Daß dieses nicht wieder der Fall
werde, dazu hat er, laut der neuen Vorrede, die nöthigen Ein.
Irilungen getroffen» Möge ihm nun die nöthi'ge Muße zu ei.
ner recht sorgfältigen Bearbeitung werden, damit dieses schon
so ausgezeichnete Buch einen noch hohem Grad von Dortccff-
lichkcit zum Besten der Wissenschaft und zum Ruhme des Vcr-
fasserö erreiche!
Schräder.
!
An et quo sensu servitus non utilis fundo imponi
possit? ad LL. i5 et 19 I). de servitutib. I)iss.
inaug. etc. auctore Theoph. Henr. Fridei1.
Gaedcke, Rostochii 1826. 3i p. 4.
Je geringer die Aufmerksamkeit ist, welche man Gelegen-,
hei'lsschriflen zuzuwenden pflegt, desto mehr ist es Pflicht der
kritischen Anstalten, die besseren unter jener Menge auszuzeich-
Iren. Die gegenwärtige Jnaugural-Abhandlung muß diesen
besseren unbedenklich beigezahlt wreden. — Bekannt ist die
Schwierigkeit, welche von jeher die L. 19» de servitul. den
Auslegern gemacht hat, weil sie im Widerspruch mit L. 15*
ibid» und mit dem Wesen der Servituten überhaupt nutzlose
Realservituten zuzulassen scheint. Daß der Verf., um zu sei»
nem Ziel, der Erklärung dieser Stellen zu gelangen, vorerst
des Breiteren von seiner Ansicht über Servituten überhaupt re-
det, wollen wir als eine gemeinsame Eigenthümlichkeit solcher
Erstlings» und Probeschriften nicht hoch aufnehmen, unsere»
Bericht aber auf die Sache selbst beschranken. Unter den ver
Krit. Zeitschr. II. 3. 5