Full text: Kritische Zeitschrift für Rechtswissenschaft (Bd. 2 (1827))

2.1.10. Savigny. Geschichte des Römischen Rechts im Mittelalter. 4ter Bd., das 12te Jahrhundert. Heidelberg b. Mohr 1826

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Eivil-Proceß.
ersten Titeln des ersten Theiles zusammengedrangt werden. End-
lich spricht 10) der Derf. den Wunsch aus, daß in Beziehung
auf die Ausbildung der jüngeren Juristen -so viel als möglich
die bisherige Ordnung, namentlich die dreh Prüfungen beibe-
behalten werden möchten. Nur glaubt er, es sollten, bei dem
ungemein großen Andrange zum Staatsdienste im Justizfache,
nur solche Subjekte zur ersten juristischen Prüfung zugelaffen
werden, welche sich das UniversitätS-Zeugujß nr. 1. oder 2. er-
worben haben; auch sollten wo möglich alle unvermöglichen
und auffallend mißgestalteten Personen vom Richteramte aus-
geschloffen werden. Zum Schluffe deutet der Vers, noch dar-
auf hin, wie es an manchen Orten leicht wäre, die jungen
Praktiker „ernstlich und heilsam" in collegialischer Berathung
zu üben.
Die vom Vrrf. ausgehobenen Punkte, denen sich freilich
noch sehr viele andere, zum Mindesten ebenso wichtige, beyfügen
ließen, verdienen allerdings eine nähere'Prüfung von Seiten
derjenigen, welche bep der Revision der preußischen Gesetzge-
bung mitzuwirken berufen sind. Indessen möchte doch das Re-
sultat dieser Prüfung, wie wenigstens Res. hoffen zu dürfen
glaubt, in manchen Punkten anders auöfallen, als der Derf.'
eö wünscht. Naher hieraus einzugehen, dazu hat Res. keine
Veranlassung, da der Vers, nur Andeutungen liefern woll-
te, und daher seine Vorschläge auch nicht genauer molivirt hat.
Es mag also genügen, die Leser unserer Zeitschrift mit dem In-
halte dieser wenigen Blatter bekannt gemacht zu haben.
Scheurlen.

Savkgny (F. C. v.) Geschichte des Römischen Rechts
im Mittelalter. 4ter Bd., das i2te Jahrhundert.

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