Inhaltsverzeichnis : Blätter für Rechtsanwendung (Bd. 7 (1842))

DIE  GEWERKVEREINE  ALS  UNTERS
TZUNGSKASSEN.
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das  Mittelmaass  nicht  erreicht  haben  würden,  dazu
herangebildet.  Und  auch  hierin  zeigen  sich  die  Gewerkvereine ¬
  als  die  Nachfolger  der  alten  Handwerkergilden
und  der  frühem  Gewerbegesetzgebung.
Mit  der  Erfullung  dieser  den  Gewerkvereinen  eigentümlichen ¬
  Aufgabe,  der  Fürsorge  für  die  besondern  Berufsinteressen ¬
  der  Arbeiter,  verbinden  sie  ferner,  wie
bereits  gesagt,  die  Fürsorge  für  ihre  Mitglieder  bei
Krankheit,  Unfällen  und  Invalidität  und  fur  das  Begräbniss -
  beim  Tode  ihrer  Mitglieder  und  der  Frauen
derselben.*4)  In  allen  diesen  Fällen  zahlen  sie  reichliche
Unterstützungen,  und,  wie  die  Uebersicht  über  die  Ausgaben, ¬
  der  Vereinigten  Gesellschaft  der  Maschinenbauer,
die  im  Anhange  beigefügt  ist,  zeigt,  ist  es  eine  kolossale
Summe,  welche  dieser  eine  Gewerkverein  allein  seit
seinem  Bestehen  auf  diese  Unterstützungen  verausgabt
und  die  er  dem  Säckel  der  Armensteuerpflichtigen  erspart ¬
  hat.
Wie  aus  der  vorstehenden  Darstellung  bereits  bekannt ¬
  ist,  gewährten  die  Gewerkvereine  bei  ihrem  Entstehen -
  nicht  alle  diese  Unterstützungen,  sondern  nur
die  bei  Mangel  an  Arbeit,  bei  unverschuldetem  Unfall
und  eine  Begräbnissunterstützung.  Die  hierzu  nöthigen
Gelder  wurden  anfänglich  durch  freiwillige  Beiträge  im
Bedürfnissfall  aufgebracht.  Doch  war  die  Betheiligung
zu  unregelmässig.  Allenthalben  wurden  deshalb  bestimmte ¬
  niedrige  Wochenbeiträge  festgesetzt,  oder  in
jedem  einzelnen  Falle  des  Bedürfnisses  bestimmte  Beisteuern ¬
  von  allen  Mitgliedern  durch  Umlagen  erhoben.
Auch  entsprach  diese  Form  der  Erhebung  von  Beiträgen
Brentano,  Ordnung  des  Arbeitsverhältnisses.
            
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