Geschäfts, das ich zwar vermöge meiner kaufmännischen Kenntnisse wohl führen könnte,
das ich aber nicht selbstständig führen darf, weil es mir an dem erforderlichen Alter
gebricht. Es leuchtet ein, daß dieses Hinderniß in den Umständen, in welchen ich
mich befinde, bedeutende ökonomische Nachtheile nach sich zieht.
Muß ich hienach schon aus geschäftlichen Gründen meine Volljährigerklärung
wünschen, so kommt noch als weiteres Motiv hinzu, daß ich eben jetzt Gelegenheit
hätte, eine eheliche Verbindung einzugehen, welche mein Glück für alle Zukunft begründen ¬
würde.
Unter Beziehung auf anliegende Aeußerung des Gemeinderaths, welche zugleich
ein Vermögens- und Prädikatszeugniß enthält,
cf. Beil. C.
erlaube ich mir daher, Eine K. Kreisregierung um Dispensation von der Minderjährigkeit ¬
ebenso geziemend als dringend zu bitten.
Verehrungsvoll 2c.
Paul Traub.
(Selbstverfaßt.)
Mit vorstehendem Gesuch erklärt sich vollkommen einverstanden
der Pfleger: Otto Nagel.
2. Bitte um Dispensation von dem für Ausländer bestehenden Verbot
des Gütererwerbs. *)
Donaukreis.
Oberamt Tettnang.
Kaufmann Ludwig Escher aus Bern bittet
um Dispensation vom Verbot des
Gütererwerbs.
Friedrichshafen, den 5. September 1860. Königliche Kreisregierung!
Mit 1 Beil.
Ich beabsichtige, die Conzession zu Errichtung einer Lederfabrik in Friedrichshafen ¬
nachzusuchen. Zu dem Ende stehe ich bereits mit einem dortigen Einwohner in
Unterhandlung wegen Ankaufs eines entsprechenden Areals auf der Markung Friedrichshafen ¬
im ungefähren Flächengehalt von 10 Morgen, worüber ich mir den angeschlossenen ¬
Vertragsentwurf vorzulegen erlaube.
Da ich jedoch Schweizer Bürger bin und in Württemberg die Vorschrift besteht,
daß ein Fremder ohne Dispensation kein Grundeigenthum im Lande erwerben darf,
so bitte ich eine K. Kreisregierung vor Allem:
„Den projektirten Gutskauf gegen Entrichtung der gesetzlichen Sportel geneigtest ¬
genehmigen zu wollen.
Verehrungsvoll ec.
Ludwig Escher.
(Selbstverfaßt.)
3. Bitte um Dispensation von dem Ehehinderniß der Altersungleichheit. ¬
(Alle Dispensationsgesuche in Ehesachen der Protestanten sind bei dem gemeinschaftlichen ¬
Unteramte [Schultheiß und Pfarrer, beziehungsweise Stadtschultheiß und
*) Ein die Aufhebung dieses Verbots bezweckender Gesetzesentwurf liegt dermalen
(1863) den Ständen vor.